Beantragung von Briefwahlunterlagen
Zur Oberbürgermeisterwahl am 01.10.2023 können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen neben den herkömmlichen Beantragungsarten (per-sönlich, schriftlich, Telefax, E-Mail) ab dem 29.08.2023 auch über die In-ternetseite www.wiesloch.de (direkt auf der Startseite unter „Oberbürger-meisterwahl 2023“) schnell und unkompliziert online beantragt werden.
Beim Aufruf des Links öffnet sich ein Formular, welches auszufüllen ist. Die Daten werden dann verschlüsselt an das Wahlamt übermittelt. Der Wahlschein sowie die dazugehörigen Briefwahlunterlagen werden so-dann per Post zugesandt.
Sollten die Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstim-men erscheint automatisch ein Hinweis.
Durch den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ist die Beantragung auch mit einem Mobilgerät (Smartphone; Tablet) möglich. Es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für Sie ausgefüllten Internet-wahlschein, indem anschließend lediglich das Geburtsdatum (und ggfls. eine abweichende Versandanschrift) einzutragen ist.
Selbstverständlich kann die Briefwahl schriftlich per Antrag auf der Wahl-benachrichtigung oder persönlich, Zimmer 215, zu folgenden Öffnungs-zeiten beantragt werden (eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich):
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Mittwochnachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Bei Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen das Wahlamt telefonisch unter 06222/84-4602 oder per E-Mail [email protected] gerne zur Verfügung.
Quelle: Stadt Wiesloch