Seit dem 01.01.2021 können Unionsbürger die eID-Karte beantragen. Die eID-Karte ist eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnach-weis und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Der Aus-weisinhaber kann damit lediglich seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachweisen.
Die eID-Karte können nur Personen erhalten, die entweder Unionsbürger sind oder Personen, die über die Staatsangehörigkeit eines Staates ver-fügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört (Norwegen, Is-land und Liechtenstein) sowie mindestens 16 Jahre alt sind. Für die Be-antragung ist lediglich die Vorlage eines anerkannten und gültigen aus-ländischen Passes oder Personalausweises erforderlich. Die Gebühren für die Ausstellung betragen 37,00 EUR, die eID-Karte hat eine Gültig-keitsdauer von zehn Jahren