Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden
Der Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 abgeschafft. Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde am 12. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit der geplanten Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Ab dem 01.01.2024 besteht für Kinder unter 12 Jahren lediglich die Möglichkeit elektronische Reisepässe sowie Personalausweise zu beantragen. Je nach Reisedokument und Auftragslage bei der Bundesdruckerei ist nach Antragstellung mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen zu rechnen. Das Bürgerbüro empfiehlt deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Reisedokumente zu prüfen und zeitnah einen Termin für eine Neuausstellung zu vereinbaren. Termine können direkt online auf der Homepage der Stadt Wiesloch vereinbart werden oder telefonisch über die Behördenrufnummer 115 (montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr) oder im Bürgerbüro Tel. 06222/84-4444 (montags, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie mittwochnachmittags von 14:00 bis 18:00 Uhr).
Quelle: Stadt Wiesloch