Die Stadt Walldorf informiert:
Sich an Regeln zu halten, fällt nicht immer leicht. In Zeiten des grassierenden Coronavirus ist es aber lebenswichtig, sich an die von Land und Kommunen erlassenen Verordnungen zu halten.
Auch in Walldorf werden dieser Tage immer wieder vereinzelte Verstöße, vor allem gegen das Kontaktverbot, festgestellt.
Wer mit mehr als einer Begleitperson unterwegs ist – ausgenommen sind Familienmitglieder, die zum Beispiel gemeinsam spazieren gehen – begeht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Der Bußgeldrahmen bewegt sich hier für jeden Beteiligten zwischen 200 und 1.000 Euro.
Geschäfte, die geöffnet sein dürfen, sich aber nicht an die Auflagen zum Infektionsschutz halten, müssen mit einem Bußgeld zwischen 500 Euro und 1.500 Euro rechnen.
Wer sein Geschäft oder seine Gaststätte unerlaubt betreibt, kann mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bestraft werden.
Wer eine Einrichtung, wie zum Beispiel ein Pflegeheim, trotz Besuchsverbots betritt, muss mit einem Bußgeld bis zu 1.500 Euro rechnen.
Bei allen Verstößen wird geprüft, ob es sich um einen Erstverstoß oder einen Folgeverstoß handelt. Im Wiederholungsfall wird es noch teurer, denn dann kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Sich an die Regeln zu halten, ist daher nicht nur gesünder, vernünftiger und rücksichtsvoller, sondern auch wesentlich preisgünstiger.