Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat die baden-württembergische Landesregierung am 13. Mai 2021 Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Die Regelungen sind abhängig von der, durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Stadt oder Landkreis.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis weiter unter 100 bleibt, wären frühestens ab Mittwoch, 19. Mai 2021, Öffnungen von Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Galerien, Museen und Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten möglich.
Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung. Die Bekanntmachung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Liegt die Inzidenz in einem Landkreis über 100, gelten nach wie vor die Regelungen der Bundesnotbremse.
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