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Bußgeld für offenes Fenster am Auto?

22. August 2013 | Das Neueste, Photo Gallery

(al) Einer unserer Leser berichtete, dass er in Wiesloch einen Strafzettel für „Parken mit offenem Fenster“ erhalten hat.

Im Beamten-deutsch heißt dies: „Sie verließen ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern“.

Bei über 35 Grad ist die Versuchung groß, das Auto mit offenem Fenster stehen zu lassen um später keinen Kreislaufkollaps zu erliegen. Im Auto steigen die Temperaturen sonst auf  60°C und mehr, Lenkräder lassen sich kaum anfassen. Bisher war es auch problemlos möglich – ich selbst fahre seit 25 Jahre Auto und habe noch nie aus diesem Anlass ein Ticket bekommen.

Also habe ich beim Ordnungsamt der Stadt Wiesloch nachgefragt. Zur Rechtslage wurde dort von Frau Barbara Juhnke nachfolgendes mitgeteilt:

Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung sind Kraftfahrzeuge gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Mit diesen Sicherungsmaßnahmen zu denen ein abgeschlossenes Lenkradschloss, das Verschließen der Türen, des Schiebedachs und der Fenster gehören, sollen Gefahren für andere durch einen unbefugten Fahrzeugbetrieb vermieden werden.

Das Fenster darf jedoch einen Spalt breit offen bleiben, z. B. zur Vermeidung von übermäßiger Hitze. Ein Cabrio darf ohne Verschließen des Verdecks und der Fenster geparkt werden, die Türen müssen jedoch abgeschlossen sein.

Wird das Fahrzeug jedoch so geparkt, dass es nicht gegen unbefugte Benutzung gesichert ist, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit und es wird ein Verwarnungsgeld von 15, -€ erhoben.

Um eine Gefährdung anderer auszuschließen, wurde und wird auch weiterhin vom Gemeindevollzugsdienst auf diese Dinge geachtet.
In aller Regel jedoch sind die Fahrzeughalter daran interessiert, dass sich das Fahrzeug bei ihrer Rückkehr noch an Ort und Stelle befindet und treffen daher selbständig entsprechende Sicherungsmaßnahmen.

Das Ganze kann man nun – wie so vieles – von zwei Seiten sehen. Zum Einen kommt einem natürlich gleich in den Sinn, dass  das dies wieder eine neue Methode ist, um dem Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen, zum Anderen aber auch geht es um die Sicherheit für das Fahrzeug und die darin befindlichen Wertsachen. Und was kann alles passieren, wenn ein Kind ein offenes Fenster nutzt um in das Fahrzeug einzusteigen und die vielleicht Handbremse löst…?

Aber es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten die „Sünder“ zu ermahnen. Uwe Dörner vom Stadtmarketing Wiesloch sieht die Leute, die in Wiesloch parken als Gäste an, die oft als Kunde oder Patient in Wiesloch einen Parkplatz nutzen. So  profitiert letztendlich auch die Stadt Wiesloch von den Parkplatznutzern. Vielleicht würde da eine kostenfreie Ermahnung helfen, in dem man eine Information an die Scheibe hängt, statt gleich ein Verwarnungsgeld zu verhängen?!

Da ist dann auch die Frage, was nutzt das Verwarnungsgeld in diesem aktuellen Fall? Auch mit dem Hinweis an der Scheibe kann das Fahrzeug gestohlen werden. Wir fragten daher in anderen Ortschaften, wie es da gehandhabt wird. Es gibt wohl Kommunen, in denen man sich nicht um offene Scheiben kümmert und auch kein Ordnungsgeld verhängt. Es gibt aber auch Städte, in denen man versucht, den Eigentümer zu kontaktieren und wenn dies nicht gelingt, wird das Fahrzeug zur „Eigentumssicherung“  abgeschleppt. Das ist der teurere Weg – aber wohl der wirklich sicherste.

Was macht in solchen Fällen  die Wieslocher Polizei? Dazu bekamen wir von der Pressestelle Heidelberg folgende Informationen: 

Wenn ein älteres Fahrzeug ein offenes Fenster hat ist das relativ einfach, Scheibe hoch drehen, Knopf drücken und Tür zumachen – Sache erledigt.  Falls allerdings Wertsachen im Auto liegen werden diese vorher entnommen und eine Nachricht für den Fahrer hinterlassen. Bei einem Auto mit Zentralverriegelung ist das jedoch nicht mehr so einfach – ohne Schlüssel ist das nicht zu schliessen. Hier wird dann versucht, den Fahrer oder Halter in der Nachbarschaft oder per Telefon zu erreichen. Sollte das erfolglos bleiben,  gibt es nur noch die Möglichkeit des Abschleppens zur Eigentumssicherung. Nur ein Bussgeld zu hinterlassen ohne zu Handeln sollte es bei der Polizei jedoch nicht geben, denn dann würde die Gefahr ja weiter bestehen. 

Da in den nächsten Wochen das heiße Sommerwetter bald vorbei sein wird,  wird sich wohl auch die Diskussion entsprechend „abkühlen“. Bis dahin sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie ihr Auto ordnungsmässig verschliessen und dazu gehören auch die Fenster oder das Schiebedach.

Was denken unsere Leser darüber – schreiben Sie doch uns ihre Meinung !

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