SPD-Stadtratsfraktion legt Konzept zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Wiesloch vor.
Das Problem des mangelnden bezahlbaren Wohnraums in Wiesloch ist inzwischen allgemein erkannt. Auch in der jüngsten Klausursitzung des Wieslocher Gemeinderats wurde das angesprochen und diskutiert.
In Wiesloch besteht demnach unbestritten ein erheblicher Bedarf an preiswertem Wohnraum, der bisher ausschließlich von der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft gedeckt wurde – zuletzt mit den umfangreichen Bauvorhaben in der Güterstraße und der Schwetzinger Straße. Privater Wohnungsbau erfolgte fast ausschließlich im hochpreisigen Segment.
Angesichts der in den nächsten Monaten anstehenden planerischen Entscheidungen des Gemeinderats, durch die bisherige Industrie-, Gewerbe- oder landwirtschaftliche Flächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden, beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die Erstellung eines Wieslocher Innenentwicklungsmodells (WIM).
Nach den Worten von Stadtrat Klaus Rothenhöfer soll die Stadt Wiesloch ein „Wieslocher Innenentwicklungsmodell (WIM)“ erstellen, das stadtweit immer dann zur Anwendung kommen soll, wenn neues Planungsrecht zugunsten einer höherwertigen Nutzung geschaffen wird. Mit dem Wieslocher Innenentwicklungsmodell werden Bauherren verpflichtet, einen bestimmten Anteil des Bauvolumens für Sozialwohnungen und geförderten Wohnraum zu reservieren.
Wenn durch planungsrechtlichen Entscheidungen des Gemeinderats der Wert von Grundstücken steigt, dann hält die SPD-Stadtratsfraktion es für fair, dass ein Teil dieser Wertsteigerung auch der öffentlichen Hand sprich den Bürgern wieder zurückgegeben wird. Das ist die Philosophie, die hinter dieser Idee steckt.
Wir wollen eine Stadt, in der besser und schlechter Verdienende in guter Nachbarschaft zusammen wohnen. Mit WIM werden soziale Aspekte, das Nutzen vorhandener Potentiale sowie die vorrangige Innenentwicklung im Zusammenhang einer ökonomischen und ökologi-schen Entwicklung gemäß dem Leitbild der Stadt Wiesloch gefördert.
Nach dem Vorbild anderer Städte bedeutet dies konkret: Es müssen 20 Prozent der für Wohnen neu geschaffenen Geschossfläche für die Wohnbauförderung gesichert werden.
Die erste geförderte Wohnung ist ab einer Größe von 450 Quadratmetern (das sind etwa fünf Wohneinheiten) neuer Geschossfläche, die Wohnzwecken dient, zu erstellen. Sobald das neue Planrecht eine neue Geschossfläche für Wohnen von 1350 Quadratmetern (etwa 15 Wohneinheiten) ausweist, muss die erste Sozialmietwohnung gebaut werden.
Der Antrag der SPD-Fraktion Antrag_SPD_WIM wird in der kommenden Sitzung des Gemeinderats am 16.11.2016 eingebracht werden.
Die Fraktion ist zuversichtlich, dass der Antrag eine Mehrheit findet.
Quelle: SPD Wiesloch