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Bemessungsgrenze für Walldorf-Pass angehoben

13. Januar 2018 | > Walldorf, Allgemeines, CDU Walldorf, Das Neueste, Die Grünen Walldorf, FDP Walldorf, Gemeinderat Walldorf, SPD Walldorf

Einkommensabhängige Vergabe bleibt bestehen wie bisher

Der Walldorf-Pass ist ein beliebter „Türöffner“ (Grafik: Imago Walldorf GmbH)

Walldorfer Familien und Senioren können auch 2018 mit dem  Walldorf-Pass von zahlreichen Ermäßigungen profitieren. Der Gutscheinkatalog beinhaltet vergünstigten Eintritt zu Freizeiteinrichtungen, ermäßigte Mitgliedsbeiträge für Walldorfer Vereine, Kurse im JUMP oder bei der VHS Südliche Bergstraße und einiges mehr.

Die Vergabekriterien für den Walldorf-Pass, über den 2016 rund 6.230 Gutscheine ausgegeben wurden, beschäftigten den Gemeinderat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017. Beschlossene Sache ist, dass die Einkommensgrenzen ab 2018 erhöht werden (siehe unten). Für einen Haushalt mit einem Elternteil und einem Kind bedeutet das eine Anhebung von bisher 2.100 Euro auf 2.320 Euro. Keine Mehrheit fand jedoch der Antrag der SPD-Fraktion, die Vergabe generell einkommensabhängig zu machen.

Mehr Transparenz gefordert

Für die antragstellende SPD-Fraktion erläuterte Stadträtin Dr. Andrea Schröder-Ritzrau, dass bei der bisherigen Vergabepraxis Familien mit ein oder zwei Kindern, die einen Einkommensnachweis vorlegen müssen, gegenüber Familien mit drei oder mehr Kindern, bei denen dies nicht gefordert sei, „deutlich benachteiligt“ seien. Diese „Intransparenz“ wolle die SPD abschaffen und die Einkommensprüfung für alle Familien, unabhängig von der Kinderzahl, einführen. Gleichzeitig solle aber die Bemessungsgrenze auf das Zweifache des Regelsatzes angehoben werden. Schröder-Ritzrau rechnete vor, dass nur knapp acht Prozent der Walldorfer Familien mit ein oder zwei Kindern, das heißt 148 von 1.865, in den Genuss eines Walldorf-Passes gekommen seien.  Dieser bedeute eine finanzielle Zuwendung von bis zu 200 Euro pro Familie und Jahr. Familien mit drei oder mehr Kindern profitierten hingegen zu fast hundert Prozent, das heißt 209 von 212 Familien holten sich den Walldorf-Pass. „Wir wollen bei diesem Geschenk der Stadt Transparenz haben“, erklärte Schröder-Ritzrau. “Um die Gelder der Stadt Walldorf stärker nach dem Bedürftigkeitsaspekt zu vergeben, soll der Walldorf-Pass generell einkommensabhängig vergeben werden“, lautete daher der schriftliche Antrag der SPD-Fraktion.

„Niemandem etwas wegnehmen“

„Die kinderreichen Familien sind besonders benachteiligt“, meinte Stadtrat Werner Sauer (CDU), der daran erinnerte, dass sich der Walldorf-Pass am Landesfamilienpass orientiere und nach wie vor ohne Überprüfung an kinderreiche Familien ausgegeben werden solle. Für diese, auch wenn die eine oder andere Familie mehr verdiene, sei dies eine Anerkennung. Die Familien mit ein oder zwei Kindern hätten, so Sauer, nichts davon, wenn man den kinderreichen Familien etwas wegnehme. Der Erhöhung der Bemessungsgrenze konnte Sauer für seine Fraktion zustimmen.

„Wir diskutieren nur über wenige Familien, die den Pass ohne Einkommensprüfung bekommen“,  meinte Dr. Günter Willinger (FDP), der ebenfalls darauf hinwies, dass die kleinen Familien nicht weniger benachteiligt seien, wenn man den anderen etwas wegnehme. Er hob hervor, dass Walldorf allen Familien eine gewisse Förderung gebe durch geringe Kindergartenbeiträge, die Abdeckung des Bäderparkdefizits durch die Stadt und einiges mehr. Die Bemessungsgrenze anzuheben, helfe jedoch, so Willinger.

Wilfried Weisbrod (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte den Antrag der SPD-Fraktion, denn man wolle „etwas gleicher machen“. Generell wollte er „weg von der Neiddebatte“ und konnte sich für die Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen auch den Walldorf-Pass für alle vorstellen ohne Einkommensüberprüfung. Man könne doch eine Gesamtsumme bestimmen und diese ausgeben, meinte Weisbrod. Diese Idee solle man im Kopf behalten.

Stadtrat Manfred Zuber (SPD) meinte vor der Abstimmung noch, dass es sich ja um freiwillige Leistungen handle und man niemandem etwas wegnehme.

Stadtrat Mathias Pütz (CDU) befürchtete, dass man mit einer Änderung der Statuten die kinderreichen Familien eher „nötige“, auf den Walldorf-Pass zu verzichten. Dies könne nicht das Gerechtigkeitsdenken der SPD sein“, dem er er sich „nah“ fühlte.

In der Abstimmung folgte der Gemeinderat mehrheitlich der Empfehlung des Finanzausschusses und dem diesbezüglichen Antrag der SPD und sprach sich für die Anhebung der Einkommensgrenzen aus. Die Einkommensprüfung für alle fand bei 13-Nein-Stimmen und 10 Ja-Stimmen (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) keine Mehrheit. Die Einkommensüberprüfung bleibt daher wie bisher für die Senioren sowie die Familien mit einem oder zwei Kindern bestehen.

Walldorf-Pass: Im Bürgerbüro beantragen

Wer den Walldorf-Pass 2018 gerne nutzen möchte, muss sich an das Bürgerbüro im Rathaus wenden.

Nachweis mitbringen

Als Einkommensnachweis genügen der letzte Einkommensteuerbescheid oder die Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate. Der Kindergeldnachweis muss ebenfalls vorgelegt werden. Familien mit drei oder mehr Kindern müssen keinen Einkommensnachweis vorlegen.

Bei der Anzahl der Kinder werden auch kindergeldberechtigte Kinder, die mit dem zweiten Wohnsitz bei ihrer Familie in Walldorf gemeldet sind, berücksichtigt.

Seniorinnen und Senioren müssen ihren Rentenbescheid mitbringen und schwerbehinderte Menschen ihren Schwerbehindertenausweis.

Die neuen Einkommensgrenzen

Haushalte mit
1 Person           1.600 Euro 
2 Personen      2.320 Euro
3 Personen      3.200 Euro
4 Personen      3.930 Euro

Bürgerbüro im Rathaus

Sprech- und Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do.    7.30 bis 14.00 Uhr
Mi.                   7.30 bis 18.30 Uhr
Fr.                    7.30 bis 13.00 Uhr

Auch den Landesfamilienpass gibt das Bürgerbüro aus.

Mit dem Walldorf-Pass macht das Schwimmen noch mehr Spaß (Foto: Pfeifer)

Text: Stadt Walldorf

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