Aufgrund von §4 der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 14.12.2016 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Wiesloch vom 23.05.1990, zuletzt geändert zum 27.07.2011, wie folgt beschlossen:
1. § 8.6 der Satzung wird wie folgt geändert:
8.6 Auslagen
1. Für in der Stadtbibliothek angefertigte Fotokopien wie für EDV-Ausdrucke wird eine Gebühr von 0,10 € pro Seite erhoben. Farbkopien kosten 0,50 €.
2. Für die Vermittlung von Medien im Rahmen des Badischen und Deutschen Leihverkehrs werden 2,50 € pro Medium fällig.
2. § 9 Inkrafttreten:
Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Wiesloch, den 14.12.2016
Dirk Elkemann, Oberbürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Wiesloch geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
Quelle: Stadt Wiesloch