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Bebauungsplanverfahren der Städte Wiesloch und Walldorf im Bereich HDM

12. Dezember 2021 | > Walldorf, > Wiesloch, Allgemeines, Das Neueste, Gewerbe, Heidelberger Druckmaschinen, Politik

Einladung zur digitalen Bürgerinformation am 13. Dezember 2021 um 18 Uhr

Anlass der Planung

Die Heidelberger Druckmaschinen AG beabsichtigt, das Werksgelände, welches sich über die Gemarkungen der Städte Wiesloch und Walldorf erstreckt, für neue Nutzungen zu öffnen. Um ein zukunftsfähiges Nutzungskonzept für einen innovativen Gewerbestandort zu entwickeln und gleichzeitig den Standort städtebaulich, freiraumplanerisch und architektonisch aufzuwerten, wurde zunächst ein Wettbewerb durchgeführt.
Aus dem Siegerentwurf von AS+P wurde anschließend zusammen mit den Städten Wiesloch und Walldorf ein flexibler Rahmenplan erarbeitet, der die Grundlage für die beiden Bebauungspläne „HDM – Digital Campus und Service Port“, Stadt Wiesloch, und Bebauungsplan „HDM – Digital Campus“, Stadt Walldorf, bilden wird.

Ziele und Zwecke der Planung

Die wesentlichen Ziele der Planung sind die Entwicklung eines industriell geprägten Areals hin zu einem Digital Campus als Büro- und Technologiequartier im Norden des Werksgeländes sowie eines Service Ports mit Logistik in der Mitte des Werksgeländes. Neben der Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsanbindung sollen im gesamten Plangebiet zudem die Fuß- und Radwegeverbindungen verbessert sowie übergeordnete Radwegeverbindungen vom Bahnhof Wiesloch/Walldorf Richtung Westen nach Walldorf und Richtung Süden nach St. Leon-Rot geschaffen werden.

Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung erfolgt über eine gemarkungsübergreifende Bauleitplanung, die aus zwei inhaltlich zusammenhängenden Bebauungsplänen besteht. Die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen wurden am 24. Februar 2021 von der Stadt Wiesloch und am 23. März 2021 von der Stadt Walldorf gefasst.

Planverfahren

Mittlerweile liegen die Bebauungspläne mit den wesentlichen Zielaussagen im Vorentwurf vor und werden Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sein.
Im Rahmen dieses Beteiligungsschritts werden die Unterlagen zu den Bebauungsplanvorentwürfen im Zeitraum vom 06. Dezember 2021 bis einschließlich 21. Januar 2022 auf der Homepage der Städte Wiesloch (www.wiesloch.de/pb/bebauungsplanverfahren) und Walldorf (www.walldorf.de/rathaus/buergerservice/informationen-planen-und-bauen/planoffenlagen) zum Herunterladen zur Verfügung stehen.

Bürgerinformation

Zusätzlich zur Auslegung der Bebauungsplanunterlagen laden die Städte Wiesloch und Walldorf zur digitalen Bürgerinformationsveranstaltung ein. In dieser werden Anlass und Ziele der Planung vorgestellt und die Möglichkeit für Rückfragen gegeben.

Die AS+P Albert Speer + Partner GmbH übernimmt bei der vorliegenden Bauleitplanung die Koordination der Bebauungsplanverfahren. Aus diesem Grund erfolgt die Organisation und Anmeldung zur digitalen Bürgerinformationsveranstaltung über die AS+P Albert Speer + Partner GmbH.
Falls Sie an der Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens per E-Mail bei Frau Weiß ([email protected]) an. Die Bürgerinformation findet über die Plattform „Microsoft Teams“ statt. Sie können über Ihren Browser teilnehmen und müssen keine weitere Software herunterladen. Der Zugangslink zur Veranstaltung wird nach erfolgter Anmeldung versendet.

 

Text: Stadt Walldorf

 

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