„Auch im vergangenen Jahr wurde im Rhein-Neckar-Kreis kräftig in gewerbliche, kommunale und private Baumaßnahmen investiert. Die Ursachen hierfür sind zum einen die aktuellen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dabei vor allem die anhaltend niedrigen Zinssätze. Zum anderen ist die Ausweitung der Bautätigkeit sowohl im gewerblichen Bereich als auch im Wohnungsbau ein Beleg für die Attraktivität des Landkreises an sich“, so die Einschätzung des Amtsleiters des LKA Ralf Schmidt.
Im Referat „Vorbeugender Brandschutz“ wurden über 120 gesetzlich vorgeschriebene Brandverhütungsschauen einschließlich den erforderlichen Nachschauen durchgeführt sowie in nahezu gleicher Anzahl brandschutztechnische Stellungnahmen zu Baugesuchen erstellt.
Hinweis:
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis prüft als untere Verwaltungsbehörde die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden mit Ausnahme der sechs Großen Kreisstädte Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch, als Baurechtsbehörde genehmigt es die Baugesuche aus 38 Städten und Gemeinden. Eigene Baurechtsbehörden sind die Großen Kreisstädte sowie zum Teil in Verwaltungsgemeinschaften die Kommunen Altlußheim, Angelbachtal, Dielheim, Laudenbach, Neulußheim, Reilingen und Zuzenhausen sowie Hemsbach, Ketsch und Walldorf.
„Auch wenn die nackten Zahlen im Vergleich zum Vorjahr 2012 einen leichten Rückgang der beim Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises eingereichten Bauantragsverfahren und Kenntnisgabeverfahren aufweisen, darf daraus nicht automatisch der Schluss gezogen werden, im vergangenen Jahr sei zugleich auch weniger gebaut worden. Das Gegenteil ist der Fall, was eine Auswertung der angegebenen Bauwerte zeigt. Diese sind im Vergleich zum Jahr 2012 um über 30 Millionen Euro deutlich gestiegen. Vereinfacht ausgedrückt ist im Jahr 2013 auf weniger Baustellen dennoch deutlich mehr Geld investiert worden“, erläutert Ralf Schmidt, Leiter des Baurechtsamtes, bei der Vorlage der Jahresstatistik für 2013.
Im zurückliegenden Jahr gingen aus den 38 Städten und Gemeinden in der Baurechtszuständigkeit des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis exakt 1.837 Bauanträge im weiteren Sinne ein. Hierzu zählen neben den eigentlichen Bauanträgen auch Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen, Bauanträge im vereinfachten Verfahren sowie Anträge auf Zulassungen, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften bei an sich verfahrensfreien Vorhaben.
Quelle:LRA RNK