In Baden-Württemberg können von Samstag an Cafés und Restaurants unter bestimmten Bedingungen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich wieder öffnen.
Die Öffnung von Gaststätten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erlaubt sein – und zwar zwischen 6 und 21 Uhr. Allerdings gelten Beschränkungen für die Höchstzahl von Gästen. So ist die Rede von einem Gast pro fünf Quadratmeter. Voraussetzung sind auch Hygiene- und Testkonzepte.
Die Gäste müssen vollständig geimpft sein oder einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Mit der Öffnung der gastronomischen Innenbereiche nimmt Baden-Württemberg eine bundesweite Vorreiterrolle ein.
Hotels dürfen wieder öffnen
Auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen dürfen wieder Gäste empfangen. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt.
Die Corona-Verordnung soll am Donnerstag verkündet werden und am Freitag in Kraft treten. Ab dem Wochenende sind dann Öffnungen in Baden-Württemberg möglich.
Kulturveranstaltungen sind wieder möglich
Der Plan der Landesregierung sieht außerdem vor, in den Kreisen mit niedrigen Inzidenzen Theater, Opern, Konzerte und Kino im Freien wieder zu erlauben.
Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen dort auch wieder öffnen, genauso wie Bibliotheken und Archive.
Freibäder dürfen ebenfalls öffnen
Auch wenn das Wetter nicht optimal ist: In Kreisen mit einer Inzidenz unter 100 dürfen Freibäder wieder Badegäste empfangen. Außerdem kann man wieder Minigolf spielen, Hochseilgärten und Bootsverleihe dürfen wieder öffnen – allerdings jeweils nur für kleine Gruppen.
Sportanlagen, auf denen im Freien kontaktarmer Freizeit- und Amateursport betrieben werden kann, dürfen auch wieder genutzt werden. Zoos und botanische Gärten können im Außen- und Innenbereich aufmachen. Auch Musik- und Kunstschulen dürfen wieder kleine Gruppen von Schülerinnen und Schülern empfangen.
Für den Einzelhandel gibt es auch eine Änderung: Bei „Click&Meet“ können statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter zwei Kunden ohne vorherige Terminbuchung hereingelassen werden. Sie müssen aber getestet sein.
Zwölf Kreise unter Inzidenz von 100
Die Gesundheitsämter können am Freitag feststellen, ob die Marke von 100 an fünf Tagen hintereinander unterschritten wurde.
Wenn sie grünes Licht geben, können die Gastronomen an diesem Samstag an den Start gehen.
Schnelltest oder Geimpft
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte schon läuten gehört, dass die Auflagen gelockert werden sollen. „Das ist eine Supernachricht, wir brauchen aber dringend die Spielregeln“, sagte Tobias Zwiener von der Dehoga der Deutschen Presse-Agentur.
Gäste müssen laut Dehoga einen Schnelltest oder den Nachweis einer mindestens zwei Wochen zurückliegenden vollen Impfung oder einer Genesung mitbringen. Weiter gelten die üblichen Regeln zur Hygiene und zur Kontaktnachverfolgung.
Text und weitere Quellen: SWR, LGA Baden-Württemberg, Baden-Würrtemberg.de