… für Mensch und Hund – Regeln beachten
Das Hochholz gilt als beliebtester Wald der Walldorfer und ist auch ein attraktives Ziel für auswärtige Waldbesucherinnen und –besucher. Ein besonderer Anziehungspunkt ist der Hochholzer See, vor allem an heißen Tagen.
Obwohl es durchaus verlockend ist, den See für ein erfrischendes Bad zu nutzen, ist dies sowohl für Mensch als auch Hund aus gutem Grund ganzjährig verboten. Entsprechende Schilder weisen vor Ort ausdrücklich darauf hin.
Da der städtische Ordnungsdienst und der Forst immer wieder feststellen müssen, dass dieses Verbot missachtet wird, weist die Stadt darauf hin, dass der Hochholzer See in einem Landschaftsschutzgebiet liegt und einen wertvollen Lebensraum für Fische und Wasservögel darstellt, der nicht gestört werden darf. Vor allem der Schilfsaum ist ein sehr sensibler Bereich, in dem Wasservögel brüten. „Der Schutz unserer Natur geht uns alle an. Wir alle müssen dafür sorgen, der Natur und vor allem den hier lebenden Tieren ihren Raum zu lassen“, appelliert Bürgermeisterin Christiane Staab an die Vernunft der Waldbesucherinnen und –besucher, vor allem auch an diejenigen, die hier mit ihren Hunden unterwegs sind.
Die für diesen Waldsee gültige Rechtsverordnung bestimmt, dass im gesamten Seebereich weder Personen noch Hunde baden dürfen. Auch das Bootfahren auf dem See ist untersagt. Im gesamten Uferbereich von Wasserlinie bis Böschungsoberkante sind das Lagern und das Laufenlassen von Hunden verboten. Der städtische Ordnungsdienst führt regelmäßig Kontrollen durch. Wer gegen die Regelungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Idyllisch und anziehend, aber nicht zum Baden – der Hochholzer See (Foto: Forst)
Text: Stadt Walldorf