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Auch junge Menschen können vorgeschlagen werden
Kennen Sie Menschen aus Ihrem persönlichen Umfeld, aus Vereinen, Kirche, Organisation, der Nachbarschaft, oder anderen Projekten, die sich schon lange ehrenamtlich engagieren? Dann schlagen Sie diese doch für eine Ehrung durch die Stadt Wiesloch vor.
Der Gemeinderat hat schon vor einigen Jahren Ehrungsrichtlinien für die Stadt Wiesloch mit allen Ortsteilen beschlossen. In diesen Ehrungsrichtlinien sind alle Möglichkeiten der Auszeichnungen auf kommunaler Ebene erfasst. Demnach können bis zum 30.06. eines jeden Jahres Bürgerinnen und Bürger Personen für eine Ehrung vorgeschlagen werden, die sich mindestens 10 Jahre ehrenamtlich bürgerschaftlich für die Allgemeinheit engagiert haben.
Auch vorgeschlagen werden kann bürgerschaftliches Engagement Junger Menschen. Bürgerschaftliches Engagement sollte schon in jungen Jahren beginnen. Es wichtig, Energie und Einsatz im Besonderen von jungen Menschen zu würdigen.
Mit der Ehrung soll das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen aus Wiesloch, die sich neben Schule/ Studium oder Lehre/ Beruf für soziale Themen einsetzen, anerkannt und gewürdigt werden.
Die Ehrungen erfolgen für die Jugendlichen in zwei Altersgruppen (10 bis 16 und 17 bis 25 Jahren). Vorschlagsberechtigt sind alle Gemeindeorgane, Schulen, Vereine, Kirchen, Organisationen sowie alle Bürgerinnen und Bürger.
Bei der Ehrung der jungen Menschen kommt es im Übrigen nicht auf die Dauer, sondern auf die Intensität des Engagements an.
Eine Ehrenamtsjury entscheidet über die eingegangenen Bewerbungen und beschließt, ob diese den Verleihungsgrundsätzen entsprechen.
Die Ehrungsrichtlinien und die entsprechenden Antragsformulare können im Internet unter www.wiesloch.de/pb/ehrungen (Rubrik Familie und Bildung > Ehrenamtliches Engagement > Ehrungen) gefunden werden oder bei der Stadt Wiesloch angefordert werden.
Bitte senden Sie bis zum 30.06.2020 Ihre Vorschläge an die Stadtverwaltung Wiesloch, Marktstraße 13 oder per
E-Mail: [email protected].
Für Fragen erreichen Sie Frau Fröschle unter der Telefon-Nr. 06222/84-213.