Untere Naturschutzbehörde sieht keine wesentliche Gefährdung für Jungvögel mehr
Die vom Rhein-Neckar-Kreis verfügte „Ausgangssperre“ für Katzen im südlichen Teil von Walldorf endet zwei Wochen früher. Hauskatzen darf laut einer Mitteilung des Landratsamts schon ab dem 15. August wieder Freigang gewährt werden.
„Das ist eine gute Nachricht“, sagt der Walldorfer Bürgermeister Matthias Renschler. „Ich freue mich sehr, dass die Behörde hier angesichts der aktuellen Entwicklung mit Augenmaß gehandelt hat.“ Selbstverständlich, so Renschler, bleibe es aber das Ziel, „dass diese Allgemeinverfügung in Zukunft nicht mehr notwendig wird“. Der Bürgermeister hofft nach wie vor, dass die Untere Naturschutzbehörde in den kommenden Jahren bessere Lösungen findet, um die kleine Haubenlerchen-Population auf Walldorfer Gemarkung zu schützen.
Zum Hintergrund: Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen, hatte die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes auf einem Teil der Walldorfer Gemarkung eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist der Freigang von Katzen in einem Gebiet im südlichen Teil der Stadt bis zum Jahr 2025 jeweils vom 1. April bis einschließlich 31. August durch die Halter zu unterbinden.
Bedingt durch die Wetterlage sind laut Landratsamt aber das Brutgeschehen und die Entwicklung der Jungvögel der Haubenlerche bereits so weit vorangeschritten, dass in diesem Jahr gut zwei Wochen früher als noch bei Erlass der Allgemeinverfügung prognostiziert, keine wesentliche Gefährdung der Jungvögel durch freilaufende Katzen mehr zu erwarten ist.
Die Allgemeinverfügung vom 14. Mai ist laut der Mitteilung mit der Teiländerung allerdings nicht aufgehoben. Sie gilt nach aktuellem Stand bis zum Jahr 2025 weiter – jeweils im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August.
Die Allgemeinverfügung und die Teiländerung können auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.
Text: Stadt Walldorf