Bundestagsabgeordneter Dr. Stephan Harbarth erhält ausführliche Antwort von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur / Probleme deutlich angesprochen
Rhein-Neckar / Berlin. Bereits Ende September hatte sich Dr. Stephan Harbarth (CDU), Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Rhein-Neckar und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in Sachen „Ausbau der A6“ an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt, am heutigen Donnerstag (28. Dezember 2017) erreichte ihn ein Antwortschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle.
„Ich wende mich an Sie, um auf die Situation auf der Bundesautobahn A 6 zwischen den Autobahnkreuzen Weinsberg und Walldorf aufmerksam zu machen. Auf dieser Strecke findet derzeit ein dreispuriger Ausbau in beide Verkehrsrichtungen statt. Der 47 Kilometer umfassende Bauabschnitt betrifft 13 Kilometer Lärmschutzwand, 36 Brücken, Unterführungen und Regenrückhaltebauwerken. Der geplante Abschluss des Projektes ist auf das Jahr 2022 datiert, stellt die größte Straßenbaustrecke im Südwesten Deutschlands dar und bedeutet einen Meilenstein in der Verbesserung der infrastrukturellen Lage im Rhein-Neckar-Kreis“, hatte Harbarth an das Bundesverkehrsministerium geschrieben.
Und auszugsweise weiter: „Dass mit einem solchen Großvorhaben temporäre Verkehrsbehinderungen einhergehen, ist evident und nachvollziehbar. Jedoch erreichen mich Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere im Kontext des Pendlerverkehrs eine Verbesserung der Übergangsphase bis zum Abschluss des Projektes anregen.“
Beispielhaft ging Harbarth auf die Situation bei Unfällen ein, die dann „einen erheblichen Lähmungseffekt auf die Gesamtverkehrslage im Rhein-Neckar-Kreis und im Neckar-Odenwald-Kreis nach sich ziehen.“ Ferner fragte der Rhein-Neckar-Abgeordnete nach, warum das Verkehrsprojekt nicht als ganztägig vorangetriebene Baustelle konzipiert sei, was er in Anbetracht der Situation jedoch für angemessen hielte.
Parlamentarischer Staatssekretär Norbert Barthle antwortete Harbarth auszugsweise wie folgt:
„Nach Artikel 143e Absatz 1 und 85 Grundgesetz (GG) werden die Bundesautobahnen abweichend von Artikel 90 Absatz 2 GG längstens bis zum 31.12.2020 in Auftragsverwaltung durch die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften geführt. Bis dahin planen, bauen, erhalten und betreiben die Länder als Auftragsverwaltung auch die Bundesautobahnen im Auftrag des Bundes.
Der sechsstreifige Ausbau der Bundesautobahn A 6 zwischen der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg und dem Autobahnkreuz Weinsberg wurde im Rahmen eines ÖPP-Projekts an das private Konsortium ViA6West GmbH & Co. KG vergeben. Das Verfügbarkeitsmodell umfasst insbesondere den sechsstreifigen Ausbau auf einer Länge von rund 26 km sowie den Betrieb und die Unterhaltung der rund 47 km langen Betriebsstrecke.
Die Projektgesellschaft ViA6West GmbH & Co. KG und die bevollmächtigten Dritten übernehmen gemäß dem abgeschlossenen Projektvertrag alle zur Durchführung dieses Vorhabens erforderlichen Rechte und Pflichten des Straßenbaulastträgers. Dem Regierungspräsidium Stuttgart obliegen dabei noch hoheitliche Aufgaben, die nicht auf die Projektgesellschaft übertragen werden können, sowie die vertragliche Begleitung des Projekts.“
Die zuständige Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg habe Barthle auf dessen Nachfrage ferner Folgendes mitgeteilt:
„Die A 6 ist in dem in Rede stehenden Abschnitt seit vielen Jahren durch einen sehr hohen LKW-Verkehr und den beruflichen Pendlerverkehr stark überlastet. Diese Überlastung kann sich auch während der Baumaßnahme nicht entspannen, da die erforderlichen zusätzlichen verkehrlichen Kapazitäten erst durch das Bauvorhaben geschaffen werden sollen.
Es wurde jedoch eine Vielzahl an vorsorglichen Maßnahmen im Vertrag mit der ViA6West GmbH & Co. KG fixiert, um die baustellenbedingten Beeinträchtigungen während der Ausbauphase möglichst gering zu halten. Hierzu zählt unter anderem die grundsätzliche Aufrechterhaltung der zuvor vorhandenen Anzahl an Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Des Weiteren wurden teilweise Abschnitte zu Baubeginn aufwändig provisorisch verbreitert, um vergleichsweise komfortable Fahrstreifenbreiten in den Baustellenbereichen anbieten zu können. Zudem wurden zusätzliche Nothaltebuchten eingerichtet, damit im Falle der Havarie nicht immer zwingend ein Fahrstreifen entfällt. Es wurden Stauwarnanlagen eingerichtet, die rechtzeitig auf Verkehrsbehinderungen sowie auf einen eventuellen Rückstau aufmerksam machen und darüber hinaus den Verkehr verstetigen. Vor Einrichtung einer neuen Verkehrsführung erfolgen regelmäßig Verkehrsbesprechungen, an denen neben dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Auftragnehmer des Projekts auch die verantwortlichen Verkehrsbehörden sowie die Polizei teilnehmen. So fließen die Erfahrungen zu den örtlichen Gegebenheiten in die Planung der Verkehrsführungen mit ein und es wird stets gemeinsam und konstruktiv nach Möglichkeiten der Optimierung gesucht, um den Verkehrsfluss möglichst wenig einzuschränken.
Einer der Hauptgründe für Staubildung auf der Strecke ist der Wechsel von der Drei- auf die Zweistreifigkeit. Dies war auch vor den jetzt eingerichteten Baustellenbereichen der Fall. In Fahrtrichtung Mannheim betrifft dies den Bereich ab Sinsheim Nord in Richtung Wiesloch/Rauenberg und in Fahrtrichtung Nürnberg den Bereich an der Anschlussstelle Bad Rappenau.
Das Problem ist hier deutlich erkennbar. Mit dem Hinweis auf die kommende Baustelle und unter Missachtung der Gefahr- oder Vorschriftzeichen der Stauwarnanlage versuchen viele Lkw-Fahrer, durch ein Überholen auf der mittleren Fahrspur noch vor ihren Kollegen in den Baustellenbereich mit LKW-Überholverbot einzufahren. Diese werden dann, wenige Meter vor der Baustelle, von den eigenen Kollegen jedoch nicht wieder auf die rechte Fahrspur gelassen und müssen teilweise bis zum Stand abbremsen. Auch die Pkw-Fahrer, die noch vor den Baustellenbereichen die Autobahn über die Ausfahrt verlassen wollen, werden hierdurch behindert. Dieses Zusammentreffen verursacht insbesondere zu den Spitzenstunden regelmäßig Staus. Hinzu kommen zu geringe Sicherheitsabstände und unkonzentriertes Teilnehmen am Straßenverkehr, welches häufig zu Auffahrunfällen führt.
Bereits vor Beginn der Maßnahme waren in den Baustellenbereichen nur sehr wenige Parkplätze vorhanden. Entlang der Strecke existieren jedoch mehrere Autohöfe, die zum Teil viele freie Plätze ausweisen. Das ständige widerrechtliche Parken auf den Standstreifen oder den Nothaltebuchten vorwiegend osteuropäischer Lkw resultiert daraus, dass die Fahrer die Autohöfe aufgrund der dortigen Kostenpflicht meiden und die bisherigen polizeilichen Maßnahmen gegen Verstöße nicht in ausreichendem Maße wirken. Insbesondere das widerrechtliche Parken der Lkw auf den Standstreifen verhindert dabei im Falle eines Unfalls das Bilden einer Rettungsgasse. Bezüglich der auf der Baustelle vorhandenen Kapazitäten hat die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg mitgeteilt, dass die Baustelle durchaus als Ganztagsbaustelle unter Ausnutzung des Tageslichts betrieben wird. In den ersten Monaten in diesem Jahr kam es im Bauabschnitt zwischen Sinsheim und Wiesloch/Rauenberg zu Verzögerung der Baumaßnahmen aufgrund des Vorkommens der schützenswerten Haselmaus. Daher konnte in diesem Bereich die Bauaktivität nicht von Beginn an vollständig angefahren werden.
Seit einigen Monaten sind jedoch alle Baustellenbereiche nun vollständig im Baubetrieb. Es liegt auch im Interesse der ViA6West , den Ausbau zügig und in der vereinbarten Qualität umzusetzen.“