Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 22. Dezember 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Aufpassen beim Umgang mit dem Silvester-feuerwerk

30. Dezember 2017 | > Walldorf, > Wiesloch, Das Neueste, Orte, Photo Gallery

 
Böller, Wunderkerzen und Raketen lassen vor allem Kinderherzen höher schlagen.
Jedoch ist bei aller Freude, am lauten Knall und den zahllosen bunten
Farben, Vorsicht gebo
ten.
Einsätze mit brennenden Balkonen,
Dachvorsprüngen, Wohnungen oder gar
Häusern sowie Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle müssen
auch am Tag des Jahreswechsels nicht sein. Den Großteil der Einsätze zu Sil-
vester machen Brände aus. Zumeist sind diese durch unachtsamen Umgang
mit Feuerwerkskörpern verursacht. Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen
begrüßen will, muss verantwortungsvoll damit umgehen und darf nicht andere
und sich selbst in Gefahr bringen.
Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge
Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden.
Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahren herausgegeben werden.
Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am  
-31. Dezember und 1. Januar er
laubt. Verboten ist das „Böllern“ auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern,
Kirchen, Kinder-und Altenheimen, Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss für die sichere Lagerung sorgen.
Damit es nicht zur arbeitsreichsten Nacht des Jahres für
die
Feuerwehrangehörigen im
Rhein
Neckar
Kreis
wird, sollten die nachfolgenden Hinweise beachtet
werden:
Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter auf-
bewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper
zusammen lagern.
Das
Feuerwerk
muss
sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Nachdrücklich wird vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper gewarnt.
Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore
schließen.
Brennba
re Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden.
Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
 –
 
Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder
und Altenheime
n und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen zünden.
Für den Notfall Löschmittel bereithalten, beispielsweise mit Wasser gefüllte
Eimer und Feuerlöscher.
Feuerwerk
mit Ausnahme von Tischfeuerwerk
nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in
der Regel brennbar ist.

Das könnte Sie auch interessieren…

Stadt Walldorf bietet wieder Nistkastenaktion an

  Unterstützung für heimische Gartenvögel und Fledermäuse Erstmals seit 2015 bietet die Stadt wieder die Nistkastenaktion an. Ab sofort haben Interessierte die Möglichkeit, vergünstigte Nistkästen für Vögel und Fledermäuse zu erwerben. Nistkästen, die eine...

Ein Mini-Zeitroman aus dem Walldorfer Tagebuch von Sanna Konda

  Flaschenpost mit Nashorn in der Künstlerwohnung gefunden Ich bin seit ein paar Tagen krank und verstehe mich dann nicht gut mit der Welt. Tatsächlich gibt es nichts, was mich mehr ärgert, als krank zu sein. Vor allem weil die Schuld daran allein bei mir liegt,...

„Entdeckungen – Live“: Maud Woolfs „Die 13 Tode der Lulabelle Rock“

  Wenn die Kopie eigene Ideen entwickelt Ende November hat in der Stadtbücherei die Veranstaltung „Entdeckungen – live“ stattgefunden. Einen Teil der Buchauswahl lässt die Stadt Walldorf nochmals mit Rezensionen Revue passieren. Hier wirft Armin Rößler einen...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive