Aufpassen beim Gebrauchtwagenkauf und Verkauf
Kauft man sich ein gebrauchtes Auto, gibt es viele Faktoren, auf die man achten muss, um nicht übers Ohr gehauen zu werden. Als allgemeine Empfehlung gilt: Es ist immer sicherer, einen Gebrauchtwagen von einem seriösen, lokalen Händler zu beziehen als von einem unbekannten Privatverkäufer. Bei letzterem hat man weder Garantie noch andere Sicherheiten oder Referenzen. Ein Händler hat neben der gebotenen Garantie auch einen guten Ruf zu verlieren und wird keine größeren Mängel verschweigen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.
Bei der Wahl des Händlers zudem sollte man darauf achten, einen richtigen Händler zu kontaktieren. Vermehrt geben sich unseriöse Händler als Vermittler von Privat zu Privat aus oder geben an, auf Kommission zu verkaufen. Oft werden zusätzlich nicht rechtmäßige Kaufverträge aufgesetzt, welche die Gewährleistung verringern oder verkürzen sowie den Kunden durch weitere Klauseln benachteiligen. Der Kaufvertrag sollte gründlich durchgelesen und bei Bedenken nicht unterzeichnet werden. Treten bei einem vermeintlichen Händler folgende Begriffe in Anzeige oder Vertrag auf, ist von einem Kauf grundsätzlich abzuraten:
- 1. „Privatperson“
- 2. „in Kommision“
- 3. „an Bastler“
- 4. „für Export“
- 5. „Unfallfahrzeug“
Solch dubiose Verträge wird man in renommierten Autohäusern wie dem Peugot Authaus Purkart in St. Ilgen, das dieses Jahr sein 40 jähriges Bestehen feiert, nicht finden. Das im Gewerbegebiet „Unterm Sand“ ansässige Familienunternehmen wurde bereits mehrfach für seinen Service ausgezeichnet. Erwirbt man hier ein Fahrzeug, mag es im ersten Augenblick ein wenig mehr kosten als beim privaten Anbieter, aber langfristig gesehen lohnt sich diese Investition. Gerade markengebundene Autohäuser werden regelmäßig unerkannt vom Konzern überprüft, was eine hohe Servicequalität und Sicherheit bei unvorhersehbaren Schäden oder Mängeln garantiert. Außerdem kaufen viele Fachhändler das alte Fahrzeug an, wenn man bei ihnen einen Neu- oder Gebrauchtwagen erwirbt. So spart man zusätzlich.
Handelt es sich bei dem Altfahrzeug um einen Umfallwagen, ist vom Privatmann die gleiche Ehrlichkeit gefragt wie vom Händler. Hatte das Fahrzeug schon einen Unfall, ist dies unbedingt anzugeben, selbst wenn die Mängel repariert wurden. Ist einem das Angebot vom Händler zu schlecht, kann man auch versuchen, das Fahrzeug im Internet auf renommierten Portalen wie Autoscout24 zu verkaufen. Die Wertminderung durch einen Unfall ist längst nicht so hoch, wie die meisten denken. Lässt man beispielsweise eine fachgerechte Reparatur für 2500 € durchführen, mindert sich der Wiederverkaufspreis nicht um diesen Wert, sondern um wesentlich geringere 400 €. Kein Grund also, Mängel zu verschweigen. Mit einem Gutachten kann man bequem einen reellen Wiederverkaufspreis erhalten.
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