Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden die auf den städtischen Friedhöfen durch Hinweisschilder gekennzeichneten Grabreihen zum 31.12.2015 aufgehoben.
Die Stadtverwaltung weist die Bevölkerung ausdrücklich darauf hin und bittet, den noch vorhandenen Grabschmuck von den Gräbern zu entfernen.
Die Grabstätten werden ab diesem Datum geräumt.