Fast jeder kennt eine Gutscheinkarte. Sie ist ein sehr beliebtes Geschenk, vor allem dann, wenn der Beschenkte keinen besonderen Wunsch preisgibt. Die Gutscheinkarten können im Kassenbereich des stationären Handels gefunden werden. Der Gutschein kann anschließend sogar im Internet eingelöst werden. In den meisten Fällen ist der Gutschein-Betrag bereits vorab festgelegt. Alternativ kann der Betrag aber auch selbst ausgewählt werden. Dieser Artikel soll Ihnen wichtige Informationen vermitteln, sodass Sie anschließend genau wissen, was Sie bei dem Gebrauch von Gutscheinen im Internet beachten sollten.
Die Gutscheinkarte
Bei einer Gutscheinkarte handelt es sich um eine spezielle Form von einer Guthabenkarte. Sie ähnelt einer Prepaid-Kreditkarte. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Plastikkarte, auf diese ein bestimmter Wert für eine Dienstleistung oder ein Produkt aufgeladen werden kann. Das Zurückgreifen auf Papier-Gutscheine geschieht nur mehr sehr selten. In den meisten Fällen können die Gutscheinkarten nur einmal verwendet werden. Es gibt aber auch immer mehr Anbieter, welche die Möglichkeit bereitstellen, die Gutscheinkarte erneut aufzuladen. Es bieten zahlreiche Unternehmen Gutscheine an. Hier kann ein Gutschein für eine Amateurcommunity erworben werden.
Darüber hinaus muss beachtet werden, dass die Gutscheinkarten mit einer eigenen Bezahlfunktion ausgestattet sind. Die Kartennummer ist entweder auf dem RFID-Chip oder über einen Barcode gespeichert. Die Inhaber der Gutscheinkarte können den Gutschein-Wert entweder online, per Telefon oder in einer Filiale einlösen. Das aktuelle Guthaben kann online ebenso eingesehen werden.
Das Ablaufdatum
In der Regel sind Gutscheine drei Jahre lang gültig. Dies resultiert daraus, da jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch nach diesem Zeitraum verjährt. Hin und wieder kann es jedoch vorkommen, dass die Gutscheinkarte über kein Ablaufdatum verfügt. In so einem Fall muss von den drei Jahren ausgegangen werden. Der Zeitraum beginnt allerdings erst am Ende des Jahres, indem der Gutschein gekauft wurde. Sollte der Gutschein am Anfang des Jahres erworben worden sein, ist er fast vier Jahre gültig, bevor er verjährt. Sollte die Ablauffrist des Gutscheins geringer als drei Jahre ausfallen, muss der Anbieter sein Vorgehen begründen. Reisegutscheine sind in den meisten Fällen nur ein Jahr nach dem Kauf gültig. Gutscheine für Konzerte oder Theatervorstellungen müssen eventuell sogar in der aktuellen Spielzeit eingelöst werden. Dies resultiert daraus, da bestimmte Aufführungen oder Stücke im nächsten Jahr nicht mehr angeboten werden könnten. Hin und wieder kann es vorkommen, dass ein Hotelgutschein nur unter der Woche oder nur am Wochenende eingelöst werden kann. Allgemein sollten somit immer die Gutschein-Bedingungen beachtet werden, bevor ein Gutschein gekauft wird. Sollten Fragen auftreten, sollte der Anbieter unverzüglich kontaktiert werden.
Die Auszahlung
Es ist wichtig, zu wissen, dass sich der Betroffene den Betrag nicht bar auszahlen lassen kann. Der Gutschein kann lediglich gegen Dienstleistungen und Produkte aus dem Sortiment des Anbieters eingelöst werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Betroffene nichts Passendes findet. Sollte der Gutschein jedoch für ein bestimmtes Produkt ausgestellt worden sein, welches momentan nicht verfügbar ist, dann kann sich der Kunde den Betrag auch in Bargeld auszahlen lassen. Darüber hinaus ist es in der Regel so, dass auch der Restwert von der Gutscheinkarte nicht bar ausgezahlt wird. Einige Unternehmen stellen einen Gutschein über den Restwert aus. Andere Unternehmen kommen dem Kunden ab einem bestimmten Betrag kulanterweise entgegen. Dies ist allerdings in den meisten Fällen nur dann so, wenn es sich um minimale Restbeträge handelt.
Der Ort
Allerdings stellt nicht nur die Zeit einen Aspekt dar, der bei der Einlösung von Gutscheinen im Internet beachtet werden sollte. Genauso spielt der Ort eine wichtige Rolle. Es kann vorkommen, dass der Gutschein nur bei einer festgelegten Filiale oder bei vielen Filialen von einer Kette eingelöst werden kann. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass ein Gutschein von einer Hotelgruppe nur in einem bestimmten Kontinent oder gar nur in einem bestimmten Land eingelöst werden kann. Bei Gutscheinen für Musicals oder ein Theater kann es vorkommen, dass der Gutschein nur an einem bestimmten Ort eingelöst werden kann. Auch hier sollte unbedingt wieder beachtet werden, welche Gutscheinbedingungen vorliegen.
Die Personenbindung
Sollte ein Name auf einer Gutscheinkarte platziert sein, bedeutet dies nicht, dass der Gutschein nur von dieser einen Person eingelöst werden kann. Dies resultiert daraus, da Gutscheine laut Rechtsprechung als kleine Inhaberpapiere einzustufen sind. Gutscheine können somit verschenkt oder weitergegeben werden.
Was passiert, wenn das Unternehmen insolvent wird?
Sollte das Unternehmen Insolvenz anmelden, von diesem man einen Gutschein besitzt, bleibt der Betroffene auf der Gutscheinkarte sitzen. Dies resultiert daraus, da der Gutschein nicht mehr eingelöst werden kann. Gutscheine sind laut Rechtsprechung wertlos. Die einzige Möglichkeit liegt darin, sich als Gläubiger eintragen zu lassen, um aus der Insolvenzmasse einen kleinen Teil zu erhalten und nicht ganz leer auszugehen.
Fazit
Zusammenfassend kann somit geschlussfolgert werden, dass der Gebrauch von Gutscheinen im Internet sehr einfach ist. Sollten die oben genannten Tipps beachtet werden, werden Sie bestimmt keine Probleme mehr bei der Einlösung von Gutscheinen haben. Sollten spezifischere Fragen auftreten, sollte auf jeden Fall der Anbieter kontaktiert werden.