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Asyl in St. Leon-Rot

25. Juli 2015 | Das Neueste, Photo Gallery, St. Leon - Rot

Informationen
„Asyl in St. Leon-Rot“asyl.image429140
Aktuell leben vier Asylbewerber aus Afghanistan in unserer Gemeinde, weitere 24 Personen werden bis Jahresende folgen. Für diese wird eine Unterkunft in Schiff 2 gebaut, die im Herbst/Winter 2015 bezugsfertig sein soll. Es handelt sich dabei um eine Anschlussunterbringung, d.h. die Menschen, die zu uns kommen, lebten bereits zwei Jahre in einer Gemeinschaftsunterbringung oder ihr Asylverfahren ist abgeschlossen.

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Ehrenamtlicher Arbeitskreis „Asyl in St. L.-R.“

Was wir im Moment konkret tun
• Wir geben Deutschunterricht
• Wir unterstützen im Alltag
• Wir organisieren uns und bereiten uns auf kommende Aufgaben vor
• Wir sind auf der Suche nach weiteren Integrationshelfern
Mittwoch, 22. Juli 2015, 19 Uhr
Arbeitstreffen
Ort: Evangelische Kirche, St. Leon-Rot
Donnerstag, 06. August 2015, 19 Uhr
Info-Veranstaltung mit Ursula Igel von der Projektstelle „Unterstützung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit“ Südliche Kurpfalz und Leiterin des Diakonischen Werks Schwetzingen
Ort: Evangelische Kirche, St. Leon-Rot

Allgemein
Über 50 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Die Zahl der Personen, die in Deutschland um Asyl bitten, ist in diesem Jahr sehr stark angestiegen. Auch nach Baden-Württemberg kommen immer mehr Flüchtlinge.
Die Unterbringung der Asylsuchende ist eine große Herausforderung für Bund, Länder, Kreise und Gemeinden. Sie erfolgt in einem dreigliedrigen System:
1. Zuerst werden Flüchtlinge etwa 6 Wochen in einer der Landeserstaufnahmeeinrichtungen (Karlsruhe, Meßstetten, Ellwangen) untergebracht.
2. Danach werden sie auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Im Rhein-Neckar-Kreis sind dies Unterkünfte in Sinsheim, Neckargemünd, Spechbach, Walldorf, Waibstadt und Schwetzingen, Mühlhausen, Eberbach und Reilingen. Die Asylsuchenden bleiben in diesen Gemeinschaftsunterkünften bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens, maximal jedoch zwei Jahre.
3. Nach Abschluss des Asylverfahrens oder nach einem Aufenthalt von maximal zwei Jahren in einer Gemeinschaftsunterkunft, werden die Menschen den Gemeinden zur Anschlussunterbringung zugewiesen, wie dies jetzt bei uns in St. Leon-Rot der Fall ist. Bei der Anschlussunterbringung werden alle Kreisgemeinden entsprechend eines Bevölkerungsschlüssels zur Aufnahme verpflichtet.
Ziel ist es nun, für die Menschen Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt in der Gemeinde zu finden.

Informationen zum Thema „Asyl allgemein“ finden Sie ausführlich auf der Webseite des Integrationsministeriums Baden-Württemberg.

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