Verunreinigungen durch Hundekot
In den letzten Tagen und Wochen häufen sich bei Stadtverwaltung und Bauhof die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot, vor allem auf Spielplätzen. Deshalb wird einerseits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hunde auf Spielplätzen grundsätzlich verboten sind.
Hundehalterinnen und -halter werden darüber hinaus dringend gebeten, darauf zu achten, wo ihr Hund sein „Geschäft“ entrichtet. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze, aber auch Privatanwesen anderer Personen sind dafür tabu. Passiert es dennoch an einer dieser Stellen, ist der Hundekot sofort zu beseitigen. Dafür können beispielsweise ein mitgeführter Beutel oder die Tütenspender der sogenannten Hundetoiletten verwendet werden. Dort befinden sich auch Abfallbehälter für die ordnungsgemäße Entsorgung. Ein herzliches Dankeschön geht an die zahlreichen Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich bereits an die Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen.
Zwar gibt es gegen Hundekot kein Gesetz und keine Verordnung auf Bundesebene, weil für Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung die Länder und Kommunen zuständig sind. In den meisten Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg, ist die Verschmutzung des öffentlichen Raums und des Privatgrundes anderer Leute durch Hundekot verboten.
Die Stadt Walldorf macht darauf aufmerksam, dass das Nichtentfernen der Hinterlassenschaften von Hunden sowohl im öffentlichen Raum als auch in privaten Vorgärten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet wird.
Text und Foto: Stadt Walldorf