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Amphibien- und Krötenwanderung gestartet

9. März 2015 | Bammental, Das Neueste, Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises, Mönchzell, Photo Gallery, Wiesenbach

Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen im Rhein-Neckar-Kreis

rnkDie Amphibien in der Region wandern wieder zu ihren Laichplätzen, um sich fortzupflanzen. Meist beginnen die Wanderungen, wenn die Temperaturen in der Nacht über fünf Grad Celsius liegen und es eventuell noch regnet oder feucht ist.

Die Tierchen müssen auf ihrem gefährlichen  Weg vielerorts Bundes- (B), Landes- (L), und Kreisstraßen (K) überqueren, um zu ihrem Ziel zu gelangen. Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind daher wichtige Schutzmaßnahmen, um die bedrohten Tierarten vor dem Tod auf den vielbefahrenen Straßen zu bewahren.

Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises greift verkehrslenkend ein. Es wurden Warnleuchten und Warnschilder aufgestellt sowie Geschwindigkeitstrichter (70 – 50 – 30 km/h) eingerichtet. Einzelne Streckenabschnitte müssen komplett für den Verkehr gesperrt werden.

Krötenschutzzaun_B45_Eberbach_Gammelsbach

Die Amphibienwanderung beginnt, Schutzmaßnahmen sind notwendig: An der B 45 zwischen Eberbach und Gammelsbach haben die Mitarbeiter des Straßenbauamts des Rhein-Neckar-Kreises am vergangenen Donnerstag einen Krötenschutzzaun errichtet. Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

 

Die Maßnahmen sollen aber nicht nur die wandernden Amphibien schützen, sondern auch die vielen Helfer, die sie meist abends oder nachts einsammeln und sicher auf der anderen Fahrbahnseite wieder absetzen. Die Autofahrer werden deshalb um erhöhte Rücksichtnahme gebeten, da es in den vergangenen Jahren schön öfter zu gefährlichen Situationen gekommen ist.

Der Rhein-Neckar-Kreis appelliert in diesem Zusammenhang auch an alle Helfer, während den Sammelaktionen entsprechende Warnkleidung zu tragen und die Fahrbahn nicht oder unter größter Achtsamkeit nur in geringem Umfang zu betreten.

Die Mitarbeiter des Straßenbauamts des Rhein-Neckar-Kreises haben in den vergangenen Tagen im gesamten Kreisgebiet Verkehrsschilder und Schutzmaßnahmen installiert. So wurde beispielsweise am Donnerstag, 5. März, an der B 45 zwischen Eberbach und Gammelsbach in bewährter Zusammenarbeit mit dem NABU Eberbach auf beiden Straßenseiten ein je 500 Meter langer Krötenschutzzaun aufgestellt.

Dieser hindert Erdkröten, Grasfrösche und Molche daran, die Straße zu überqueren und erleichtert es den Helfern, die Tiere zu sammeln und sie auf ihren weiteren Weg zu befördern.

Vorsicht ist unter anderem auf folgenden Strecken geboten:

*       K 4160: Bammental, nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch und in der Gegenrichtung
*       L 2311: Eberbach-Friedrichsdorf
*       L 2311: Eberbach-Gaimühle
*       B 45: Eberbach (Gammelsbachtal), im Bereich der Fischteiche
*       L 530: Zwischen Epfenbach und Helmstadt-Bargen
*       L 530: Zwischen Helmstadt-Bargen und Flinsbach
*       L 535: Heiligkreuzsteinach, am südlichen Ortseingang
*       B 3: Zwischen Hemsbach und Laudenbach
*       L 596: Hirschberg-Großsachsen, Höhe Ortseingang
*       K 4250: Zwischen Ketsch und Schwetzingen
*       K 4178: Zwischen Meckesheim-Mönchzell und Lobbach-Lobenfeld (Biotop)
*       Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mühlhausen-Tairnbach und Dielheim-Aussiedlerhöfe
*       B 39 / K 4271: Nahe Mühlhausen, im Bereich des Rückhaltebeckens
*       K 4200: Zwischen Neckargemünd und Rainbach
*       K 4101: Zwischen Neckargemünd-Dilsberg und Neckargemünd-Mückenloch
*       K 4157: Zwischen Nussloch und Maisbach
*       K 4157: Zwischen Nussloch-Ochsenbach und Gauangelloch
*       Rauenberg: In der „Schlossstraße“
*       K 4153: Sandhausen – Walldorf von Stadion bis Einmündung L 598 (aus beiden Richtungen)
*       Sandhausen: In der „Ostlandstraße“ und „Am Galgenbuckel“
*       Schönau: Straße „An der Klinge“ und „Hasselbacher Hof“
*       Schönau-Lindenbach, oberhalb der Teichanlage
*       K 4105: Zwischen Schönbrunn und Schwanheim
*       Schriesheim: L 596 und L 596a zwischen Altenbach und Schriesheim sowie Abzweigung Ursenbach,  Eisengrubweg, Blütenweg (Wendehammer) und Eichenweg (Wendehammer)
*       L 546: St. Leon-Rot im Bereich der Zufahrt zum St. Leoner See und zwischen St. Leon-Rot und Reilingen
*       K 4200: Zwischen Wiesenbach-Langenzell und Neckargemünd-Dilsbergerhof
*       L 532: Zwischen Wiesenbach und Lobbach

Ganz oder teilweise gesperrt sind in der Zeit der Amphibien- / Krötenwanderung folgende Strecken:

*       Gemeindeverbindungsweg zwischen Hemsbach und Balzenbach (nur für Anlieger frei)
*       Laudenbach in Richtung Heppenheim (Wirtschaftswege) (nachts gesperrt); Heppenheimer Straße in Richtung Heppenheim nach der Einmündung Liegnitzer Straße
*       Die Straße „Am Mühlwald“ in Meckesheim-Mönchzell vom Ortsrand bis zum Sportgelände aus beiden Richtungen (nachts gesperrt), dies betrifft auch die Durchfahrt nach Mönchzell aus Eschelbronn kommend
*       Mühlhausen, Parkplatz an der B 39 (nachts gesperrt)
*       K 4159 zwischen Nussloch-Ochsenbach und Schatthausen (Teilstück nachts gesperrt)
*       Waibstadt/Neidenstein:
–       Alte Waibstadter Straße sowie „verlängerte Bahnstraße“ zwischen
Waibstadt und Neidenstein
–       Waibstadt, Kühnbergweg (nur für Anlieger frei)
(alle nachts gesperrt)

 

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