Seit Mitte November hat die Stadt Wiesloch in Anlehnung an die neue Gesetzgebung in Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten in Wiesloch geregelt. Im Kern der Verfügung geht es um den Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Gästen der Shisha- Bars. In Bars, in denen die Wasserpfeifen mit Kohle oder anderen ähnlichen Ersatzstoffen befeuert werden, soll einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung vorgebeugt werden.
So heißt es unter anderem in der Begründung: (…) Es ist zum Schutz der Gäste und der Beschäftigten erforderlich, dass alle Betriebsräume, in denen Shishas geraucht bzw. Vorbereitungen zum Rauchen der Pfeifen getätigt werden, während des Betriebs permanent durch eine ausreichend dimensionierte und fachgerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung, die den technischen Regeln für Arbeitsstätten entspricht, be- und entlüftet werden. Nur so ist sichergestellt, dass einerseits der erforderliche Luftaustausch erreicht wird und andererseits kein gesundheitsschädlicher Luftzug in den Räumen entsteht. Auch (…) müssen die Räume mit einer ausreichenden Anzahl an funktionsfähigen und geeigneten CO-Warnmeldern ausgestattet sein.
Weitere Neuerungen sind in der Verfügung ausführlich beschrieben, begründet und geregelt. Den gesamten Text finden Interessierte auf www.wiesloch.de bei den Öffentlichen Bekanntmachungen direkt auf der Startseite.
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Quelle: Stadt Wiesloch
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