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Allgemeinverfügung: Lockdown – Ausgangssperre für die nächsten Jahre beschlossen

22. Mai 2022 | > Walldorf, Leitartikel, Media, Photo Gallery, Tierheim Tom Tatze, Wiesloch/Walldorf

Verständnis und Unverständnis in der Bürgerschaft

LOCKDOWN BESCHLOSSEN – MIT KATZEN AUF SPATZEN SCHIESSEN?

(rp) Walldorf (Baden) – Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde Rhein-Neckar-Kreis zur Gewährleistung des besonderen Artenschutzes zugunsten der Vogelart Haubenlerche auf der Gemarkung der Stadt Walldorf – Gültig vom 14.05.2022 bis 31.08.2022, weiterhin in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils vom 01.04. bis 31.08. –

Unterbindung des Freigangs von Katzen, das ist das aktuelle Thema in der Astorstadt Walldorf in Baden.

Einige Pressestimmen zum Thema „Katzen in Walldorf“:

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) titelt: „Landratsamt erlässt Katzen-Lockdown für Vogelschutz„. Der SWR berichtet ebenfalls: „Umstrittene Vogelschutz-Maßnahme Hausarrest für Katzen: Viel Kritik an Freilauf-Verbot in Walldorf „. Die Frankfurter Rundschau berichtet heute: „Hausarrest für Katzen in Walldorf: Ministerium schaltet sich in Streit ein„. Weiter heißt es: „Der Hausarrest für Katzen schlägt weiter Wellen. Das Agrarministerium in Stuttgart hält die Maßnahme für kaum praktikabel. „

Radikale Maßnahme in Walldorf Bewohner müssen Katzen ganzen Sommer über einsperren“ schreibt Stuttgarter Nachrichten. Auch die BILD Zeitung meldet sich zu Wort und schreibt: Tierschützer alarmiert: „Katzen nicht zum Buhmann machen“. Im Tagesspiegel ist zu lesen: „Bis zu 50.000 Euro Strafe In Walldorf dürfen Katzen jetzt nicht mehr aus dem Haus„.

 

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Ausnahmetatbestand „Katze an der Leine“.

Zitat: „Der Freigang der Katze gilt im Sinne der Anordnung Nr. 3 a) auch dann als unterbunden, wenn die Katze im Freien an kurzer Leine (nicht länger als 2 m) geführt wird. Es wird ggfs. die Verwendung von sicheren Katzengeschirren empfohlen, um das Risiko, dass sich die Katze von selbst befreit, soweit wie möglich zu minimieren. Ein vorheriges „Leinentraining“ im geschlossenen Raum zum Eingewöhnen ist ebenfalls zu empfehlen.“ so das Landratsamt RN

Weiter informiert das LRA: „Zahlreiche Informationen zum Thema „GPSTracking“ bzw. „KatzenTracking“ finden Sie im Internet.

Der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf klärt im Augenblick, inwieweit die obengenannte Allgemeinverfügung der Naturschutzbehörde Rhein-Neckar-Kreis vom 14.05.2022 verhältnismäßig ist und ob die Maßnahme zur Erreichung des Ziels geeignet, erforderlich und angemessen ist oder ob es mildere Mittel zum Erreichen gibt. Dies teilt der Verein im Internet mit, d.h. auf deren Internetseite sowie bei Facebook.

Stellungnahme des Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf

Stellungnahme des Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf

Stellungnahme des Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf

Des Weiteren wurde folgendes veröffentlicht:

Die Stuttgarter Nachrichten berichten auch: „Der Tierschutzverein Wiesloch-Walldorf will vorerst keine Katzen mehr nach Walldorf vermitteln. Der Verein reagiert damit auf den vom Landratsamt Rhein-Neckar verhängten fünfmonatige Hausarrest für Katzen in Walldorf-Süd“. Siehe auch „Katzen-Lockdown in Walldorf„.

Stellungnahme des Deutschen Tierschutzbundes (18.05.2022)

Die Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises ist nach unserer Kenntnis bisher die erste ihrer Art. Grundsätzlich begrüßen wir es zwar, wenn die zuständigen Behörden auch weitergehende Maßnahmen zum Schutz von bedrohten Arten ergreifen. Diese dürfen aber nicht zulasten des Tierschutzgesetzes gehen. Grundsätzlich gilt: Seit 20 Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz formuliert. Das Staatsziel Tierschutz gilt für alle Tiere gleichermaßen. Tiere zweiter Klasse gibt es nicht. Indem die Bedürfnisse verschiedener Tierarten in Konkurrenz zueinander gestellt werden, duckt man sich auch vor der Verantwortung, die der Mensch für den Schutz aller Tiere trägt und zu der wir uns als Gesellschaft verpflichtet haben. Hauskatzen als „Schuldige“ für die Gefährdung bestimmter Vogelarten zu definieren, heißt auch, sie ausbaden lassen, dass der Mensch über lange Zeit Lebensräume und Nahrungsangebot für wildlebende Arten zerstört hat und diese so in ihrer Existenz bedroht.

Uns ist nicht bekannt, auf Grundlage welcher Untersuchungen diese Maßnahme beschlossen wurde. In diesem Fall schätzen wir den Sachverhalt aber als unverhältnismäßig ein. So muss klar angeführt werden, dass der Rückgang von Arten wie der Haubenlerche und vieler anderer Vogelarten in erster Linie auf den Verlust von Lebensräumen und Nahrung, u.a. durch die Intensivierung der Landwirtschaft, Habitatveränderungen, verstärkte Bebauung von Brachflächen sowie das Insektensterben, zurückzuführen sind. Der negative Einfluss von Katzen auf die Bestände von Singvögeln ist ohnehin umstritten und für die Haubenlerche in Walldorf nach unserer Kenntnis bisher nicht bewiesen. Auch in Walldorf wurden zudem in den letzten Jahren Bauvorhaben in den sensiblen Bereichen und in potentiellen Revieren der Haubenlerche durchgeführt. Ob die in diesem Zusammenhang erfolgten Ausgleichsmaßnahmen erfolgreich verlaufen sind, ist unklar.

Das plötzliche Unterbinden des Freigangs von Katzen, welches dieses bisher gewohnt sind, ist für die Tiere mit immensen Einschränkungen und Stress verbunden. Es ist davon auszugehen, dass viele Katzen mit Unruhe, Unsauberkeit, Aggressionen bis hin zu depressivem Verhalten und Fressunlust reagieren. Die Allgemeinverfügung weist auf diese Punkte auch explizit hin. Aus unserer Sicht ist dies entsprechend tierschutzwidrig. Die von der Kreisverwaltung in Aussicht gestellte Befreiung, wenn mittels GPS-Daten nachgewiesen werden kann, dass sich die eigene Katze nicht in dem Brutgebiet aufhält, ist aus unserer Sicht wenig praktikabel und zudem auch erst für das nächste Jahr möglich. Alternative Unterbringungen wie in Tierpensionen oder der Freigang von Katzen mit Leine sind ebenfalls keine tierschutzgerechten Optionen.

Gleichwohl halten wir die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen für hoch bedrohte Arten wie die Haubenlerche für enorm wichtig. Aus unserer Sicht stehen aber durchaus auch alternative Möglichkeiten zur Verfügung, wie z.B. die großflächige Umfriedung mit Elektrozäunen für sensible Bereiche, die Erhöhung der Lebensraumkapazität und Schaffung von Bruthabitaten. Nachbargemeinden wie Ketsch haben ähnliche Maßnahmen im Übrigen bereits umgesetzt.

Quellen und weiterführende Informationen:

Zur Allgemeinverfügung:

naturschutzrechtliche_Allgemeinverfuegung.pdf

naturschutzrechtliche_Allgemeinverfuegung_Anlagen.pdf

Fotos: RP

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