Der Walldorfer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16. Mai folgende Entscheidungen getroffen:
Im Rahmen der Vergabekriterien für kommunalen Wohnraum hat sich der Gemeinderat unter anderem für eine ausschließliche Vergabe an einen Personenkreis im Sinne der Einkommensgrenzen gemäß dem Landeswohnraumförderungsgesetz ausgesprochen und eine modifizierte Punktematrix beschlossen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wird parallel dazu die Verwaltung beauftragt, außerhalb der städtischen Wohnraumvergabe separaten Wohnraum für Mitarbeitende der Stadt zu errichten oder zur Verfügung zu stellen.
Für die Erweiterung der Waldschule wird ein Antrag auf sogenannte „Waldumwandlung“ bei der Forstdirektion Freiburg gestellt – das bedeutet, dass Teilflächen (vor allem zwischen der Schule und den Straßen Am Wald und Neue Heimat) in die Verantwortung der Stadt übergehen, aber dennoch weiterhin als Wald bewirtschaftet werden. Aufforstungsmaßnahmen zum Ausgleich notwendiger Eingriffe wurden beschlossen.
Die Kindergartenbedarfsplanung 2023 und der Schulbericht wurden zur Kenntnis genommen. Beschlossen wurde zudem die zusätzliche Schaffung je einer Krippengruppe im Kommunalen Kindergarten und im Kinderhaus Zipfelmützen Schulstraße im kommenden Kindergartenjahr, eine Unterstützung der Einrichtungsleitungen durch Verwaltungskräfte, die Erhöhung des Zuschusses für Tagespflegepersonen sowie die Änderung der Schulbezirksgrenzen zum Schuljahr 2025/2026.
Der Gemeinderat hat den Bürgermeister mit der Zustimmung zur branchenüblichen Begründung und Veräußerung von Beteiligungen des Technologie- und Gründerzentrums InnoWerft an Start-ups in der Gesellschafterversammlung beauftragt.
Für die Erneuerung der Außenanlagen der städtischen Wohngebäude Ziegelstraße 46 und 50 hat der Gemeinderat außerplanmäßige Kosten in Höhe von 88.000 Euro bewilligt.
Text: Stadt Walldorf