Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert, dass eine der Anordnungen der Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche geändert wurde.
Dabei geht es um eine Aktualisierung der Meldestelle. In Anordnung Nr. 3c) heißt es jetzt: „Sollte eine im Geltungsbereich gehaltene Katze nach draußen entweichen, ist unverzüglich das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Landwirtschaft und Naturschutz (Telefon 06221 522-5300 oder E-Mail [email protected]) zu informieren.“
Sowohl die sogenannte konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung als auch die Änderungsverfügung sind auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises (www.rhein-neckar-kreis.de) unter „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf der Homepage der Stadt Walldorf (www.walldorf.de) unter dem Menüpunkt „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden.
Text: Stadt Walldorf