Die aktuelle epidemische Lage ist weiter sehr angespannt und die Zahl der belegten Intensivbetten ist die letzten Tage weiter massiv angestiegen. Es ist in den kommenden Tagen damit zu rechnen, dass in Baden-Württemberg die Alarmstufe ausgerufen wird und sich die Corona-Regeln wieder verschärfen.
(zg) Zudem hat die aktuelle Corona-Verordnung nur Gültigkeit bis zum 24. November 2021. Welche Vorgaben danach gelten ist derzeit noch ungewiss. Zeitgleich ist das Auslaufen der epidemischen Notlage zum Stichtag 25. November 2021 in Verbindung mit anderweitigen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene angekündigt. Wie diese konkret aussehen werden ist ebenfalls ungewiss.
Unter Berücksichtigung der o.g. Faktoren hat sich die Gemeindeverwaltung in seiner Verantwortung als Veranstalter in der Abwägung zugunsten des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger entschieden, den Adventsmarkt in Meckesheim und den Weihnachtsmarkt in Mönchzell abzusagen.
Quelle: Gemeinde Meckesheim