Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden die auf den kommunalen Friedhöfen abgelaufen Reihengräber, welche zum 31.12.2020 ablaufen, je nach Witterungsverhältnissen im 1. Quartal des neuen Jahres 2021 abge-räumt. Die Stadtverwaltung weist die Verfügungsberechtigten ausdrück-lich darauf hin und bittet, den noch vorhandenen Grabschmuck von den Gräbern, falls gewünscht bis spätestens Ende Dezember zu entfernen.