Menschliche Würde achten – im Leben und im Tod
Im November 2014 hatte sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür entschieden, einen Paragraphen aus der Friedhofssatzung zu streichen, in dem festgelegt worden war, nur Grabsteine und Einfassungen zuzulassen, die „nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit“ hergestellt wurden.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim sich mit diesem Passus, den auch andere Kommunen eingeführt hatten, nach der Klage eines Steinmetzbetriebs befassen musste, stand die Forderung nach fairem Handel und Grabsteinen ohne Kinderarbeit im Gemeinderat zur Diskussion. Der Verwaltungsgerichtshof teilte die Auffassung des Steinmetzbetriebs, dass den Steinmetzen der Nachweis fairen Handels und der Herstellung ohne Kinderarbeit nicht aufgebürdet werden könne. Moralisch lehnten es Bürgermeisterin Christiane Staab und auch die Mitglieder des Gemeinderats zwar ab, den Paragraphen zu streichen, doch rein rechtlich blieb ihnen wegen der wenig aussagekräftigen Zertifikate der Hersteller keine Wahl, um rechtskonform zu handeln.
Um trotzdem auf die Problematik aufmerksam zu machen und für das Thema zu sensibilisieren, verabschiedete das Gremium am 20. Januar einen Text, der der Friedhofssatzung vorangestellt wird. Dieser lautet: „Mit ihrem Friedhof hat die Stadt Walldorf eine Stätte eingerichtet, auf der die Verstorbenen zur letzten Ruhe gebettet werden und die Würde menschlichen Lebens auch über den Tod hinaus bewahrt wird. Auf diesem Friedhof sollen daher nur Grabsteine und Einfassungen verwendet werden, die aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind.“
Text: Stadt Walldorf