Walldorferinnen und Walldorfer, die im Jahr 2015 den „Walldorf-Pass“ wieder oder vielleicht erstmalig nutzen möchten, können sich die Gutscheine ab sofort im Bürgerbüro im Walldorfer Rathaus abholen.
In den Genuss des Gutscheinkatalogs kommen Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind bis zum Alter von 27 Jahren, die die Kriterien hinsichtlich der Einkommensgrenzen erfüllen. Die Einkommensgrenzen, die zugrunde gelegt werden, bleiben gegenüber 2014 unverändert. Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren und Schwerbehinderte über 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent erhalten den „Walldorf-Pass“ ebenfalls.
Die Gutscheine gewähren Ermäßigungen für verschiedene Freizeiteinrichtungen und –aktivitäten. Besonders beliebt waren im letzten Jahr die Gutscheine für den Luxor-Filmpalast und für das Freibad und Hallenbad im AQWA Bäder- und Saunapark.
Nachweis mitbringen
Bis auf Familien oder Alleinerziehende mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern müssen alle Interessenten Einkommensnachweise vorlegen. Als Nachweis genügen der letzte Einkommensteuerbescheid oder die Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate. Der Kindergeldnachweis muss ebenfalls vorgelegt werden. Seniorinnen und Senioren müssen ihren Rentenbescheid mitbringen und schwerbehinderte Menschen ihren Schwerbehindertenausweis.
Die Einkommensgrenzen:
Haushalte mit
1 Person 1.280 Euro
2 Personen 1.955 Euro
3 Personen 2.570 Euro
4 Personen 3.186 Euro
Bürgerbüro im Rathaus
Sprech- und Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do. 7.30 bis 14.00 Uhr
Mi. 7.30 bis 18.30 Uhr
Fr. 7.30 bis 13.00 Uhr:
Text: Stadt Walldorf