Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 12. April 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

13. September 2014 | Das Neueste, Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises

Neuregelung der Optionspflicht bei der „doppelten Staatsbürgerschaft“

(rnk – 11.09.2014) Das Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert über die geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Demnach ist vorgesehen, dass sich optionspflichtige Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen künftig nicht mehr für nur eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.

Optionspflichtig ist, wer ab dem 1. Januar  2000 in Deutschland geboren ist und neben einer ausländischen Staatsangehörigkeit zusätzlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit hinzuerworben hat. Ebenfalls optionspflichtig sind Personen, die im Jahr 2000 durch Einbürgerung nach § 40 b StAG auf Antrag der Eltern deutsche Staatsbürger wurden. Diese Personen müssen sich nach der derzeitigen Regelung mit Vollendung des 18. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Entscheiden Sie sich für die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen Sie bis spätestens zur Vollendung des  23. Lebensjahres den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachweisen. Erbringen Sie diesen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig, geht die deutsche Staatsangehörigkeit mit Vollendung des 23. Lebensjahres kraft Gesetz automatisch verloren.

Die geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sieht nun vor, dass dieser Entscheidungszwang entfällt, wenn bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eine der nachfolgenden vier Voraussetzungen nachgewiesen wird. Entweder muss die optionspflichtige Person sich acht Jahre in Deutschland aufgehalten haben, sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben, einen Schulabschluss in Deutschland erworben haben, oder eine in Deutschland erworbene Schulausbildung haben.

Die Neuregelung der Optionspflicht sieht also keinen Neuerwerb einer „doppelten Staatsbürgerschaft“ vor, sondern ermöglicht den bisher optionspflichtigen Personen beide Staatsangehörigkeiten auch über das 23. Lebensjahr hinaus zu besitzen. Wann diese Regelung in Kraft treten soll ist allerdings noch nicht bekannt. Nach Informationen des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg wird der Bundesrat am 19. September 2014 über das Gesetz abstimmen.

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Aktuelle Entscheidungen im Gemeinderat

  Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 08. März mit folgenden Themen beschäftigt: Beschlossen wurden der Feuerwehrbedarfsplan und die Ersatzbeschaffung zweier Löschgruppenfahrzeuge LF20. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage...

Stadt Walldorf: Ratschreiberin beglaubigt Unterschriften

  Die Stadt Walldorf will ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vereinen die Möglichkeit bieten, auf kurzem Weg und ohne Einschaltung eines Notars Unterschriften beglaubigen zu lassen. Das ist ab sofort wieder durch eine Ratschreiberin möglich. Petra Sotzko...

„Swingin‘ WiWa“: Cool Breeze begeistern im ausverkauften Rathaus ihre Fans

Drei Stimmen, drei Gitarren: (v.li.) Wolfgang Sing, Stefan Zirkel und Fabian Michel.   Auf andächtige Stille folgt stürmischer Applaus Mit Cool Breeze ist es genau wie mit den Songs, die sie mitbringen: Das sind viele gute alte Bekannte, die man gerne...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive