Hochwasser – Schutz Eigenvorsorge
Hochwasser kann jeden treffen! Eine gründliche Vorsorge und das Wissen um die Gefahren sind der beste Weg, um sich und seinen Besitz zu schützen.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG *) ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen.
DER ERSTE SCHRITT: INFORMATION Um eine angemessene Eigenvorsorge zu treffen, brauchen Sie Informationen zur Hochwassergefahr. Ein Hochwasser kann Sie als Flussanlieger treffen oder durch ein Starkregenereignis verursacht werden. In Baden-Württemberg gibt es die Hochwassergefahrenkarten, in denen die von Oberflächengewässern ausgehende Überflutungsgefahr für unter- schiedliche Hochwasserszenarien dargestellt ist. Sie informieren für unterschiedlich häufig auftretende Hochwasser, wie tief und an welchen Orten das Wasser steht.
https://www.wiwa-lokal.de/?p=68363
Die Karten können Sie im Internet* oder bei Ihrer Kommune/Ihrem Landkreis einsehen. Weitere Hinweise auf vergangene Hochwasser ge – ben Hochwassermarken an Gebäuden oder Brücken. Eigenvorsorge ist auch dann wichtig, wenn Sie sich durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen ausreichend geschützt fühlen. Es besteht immer die Gefahr, dass Hochwasser bis zu Ihnen vordringt, da technische Bauwerke nicht für Extremereignisse ausgelegt sind. Überflutungen können durch einen Dammbruch, Verklausungen (z. B. Ver – stopfung von Durchlässen oder Brücken durch Treibgut) und letztlich durch menschliches Versagen auftreten.
Besondere Beachtung müssen Sie der Gefahr durch Starkregen schenken. Starkregen führt oftmals zu Überflutungen weitab von Gewässern. Rund die Hälfte aller Hochwasserschäden geht auf Starkregen zurück. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind hier durch abströmendes bzw. sich ansammelndes Oberflächenwasser gefährdet. Überschwemmungen drohen ebenfalls durch Rückstau der Kanalisation. Das Wasser fließt nur langsam ab und kann Straßen überfluten
Bedenken Sie also: 100-prozentige Sicherheit vor einem Hochwasser gibt es nicht. Auch hinter dem Damm und fernab von Gewässern besteht die Gefahr einer Überflutung. Ein Mindestmaß an Vorsicht und persönlicher Vorsorge ist daher stets angebracht.
SICHERN SIE SICH FINANZIELL
AB Die finanziellen Schäden durch ein Hochwasser können schnell die privaten Rücklagen für einen Schadensfall sprengen. Eine Elementarschadenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Hochwasser. Informieren Sie sich bei ihrer Versicherung über diese Möglichkeit. Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung oder bereits inklusive angeboten.
* MASSNAHMEN ZUR EIGENVORSORGE – RECHT – ZEITIG AUF HOCHWASSER VORBEREITET SEIN
Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Maßnahmen langfristig im Voraus umzusetzen: ■ Entwickeln Sie Ihren persönlichen Notfallplan Hochwasser zur Sicherung der Menschen, Tiere und Sachwerte in Ihrem Haushalt (siehe Kasten). Der Schutz von Menschenleben hat oberste Prio rität! Daher müssen Sie bei drohendem Hochwasser alle Vorkehrungen treffen, um notfalls schnell das Haus verlassen zu können. Bringen Sie rechtzeitig vor dem Eintreten des Hochwassers Kinder, Kranke und Senioren in Sicherheit. Denken Sie auch an Ihre Haustiere. Prüfen Sie Ihre Vorräte für den Ernstfall und halten Sie Notfallgepäck bereit (Informationen in der Broschüre „Ratgeber für Notfallvor sorge und richtiges handeln in Notsituationen“*).
■ Die frühzeitige Wahrnehmung eines kommenden Hochwassers gibt Ihnen mehr Zeit für Ihre Vorbereitungen auf das Ereignis. Im Ernstfall kann jede Minute zählen! Aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen erhalten Sie im Internet, in Videotexttafeln und im Rundfunk*.
Heutzutage ist eine Hochwasserfrühwarnung über mehrere Tage und eine -vorhersage über mehrere Stunden möglich.
■ Achten Sie bei hochwassergefährdeten Stockwerken und Gebäudeteilen auf eine angepasste Nutzung. Lagern Sie dort keine wertvollen Gegenstände wie Computer oder Fernseher.
■ Informieren Sie sich, wie Sie Ihr Haus/Ihre Wohnung gegen Wasser schützen können (z. B. Sand – säcke oder mobile Schutzelemente für Fenster und Türen) und beschaffen Sie sich die erforderlichen Materialien. Gebrauchsfertige Schutzeinrichtungen werden von verschiedenen Firmen angeboten. Der Schutz von Menschenleben hat oberste Priorität! Kündigt sich ein Hochwasser an, bleibt nicht viel Zeit zum Handeln! Über- denken Sie lang- fristig im Voraus, was zu tun ist. Erstellen Sie einen persönlichen Notfall- plan Hochwasser. Halten Sie sich stets über drohende Gefahren informiert!
■ Schützen Sie Ihr Gebäude gegen Rückstau aus der Kanalisation (Rückstauklappe). Ohne diese Sicherung droht Oberflächenwasser bzw. Ab – flusswasser von Sanitäranlagen in Ihren Keller zu strömen.
■ Sichern Sie Ihren Heizöltank gegen Aufschwimmen. Austretendes Öl kann zu nachhaltigen Schäden an einem Gebäude und seiner Innen – einrichtung führen und folgenschwere Umweltverschmutzungen verursachen, für dessen Kosten auch Sie herangezogen werden können.
■ Stellen Sie sicher: Jeder Bach und Fluss in der Nähe Ihres Besitzes muss ohne Beein- trächtigungen fließen können. Benachrichtigen Sie bei Aufstauungen oder Erosionserscheinungen den jeweils Zuständigen (in der Regel die Kommune).
* Der private Notfallplan Hochwasser – wichtige Anregungen:
(1) Aufgabenverteilung für den Ernstfall festlegen – wer macht was wann. Für den Urlaub sind Verantwortliche zu benennen, die Sie im Hochwasserfall alarmieren und ggf. schützend eingreifen können. (2) Plan für die Sicherung Ihres Mobiliars und persönlicher Dinge (wichtig sind Dokumente und nicht ersetzbare ideelle Werte) (3) Stellen Sie eine Liste mit wichtigen Telefonnummern zusammen und bewahren Sie diese sicher auf (z. B. Familie und Nachbarn, Gemeinde, Gesundheitsbehörde, Versicherung und Notfallnummern). (4) Bedenken Sie mögliche Ausfallzeiten von Wasser, Strom, Gas, Heizung. Stellen Sie ein Notfallpaket zusammen. Lagern Sie auch ausreichend Essen und Trinken. Stellen Sie die Funktionsfähigkeit Ihres Mobiltelefons sicher. (5) Welche Dokumente und persönlichen Gegenstände müssen im Fall einer Evakuierung mitgenommen werden. (6)
Ratgeber des landes BW:
Warnungen und Vorhersagen Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg www.hvz.baden-wuerttemberg.de Mobil: www.hochwasserzentralen.info/mobile/bw.html Kontakt per Mail: [email protected] Kontakt per Telefon: 0721 5600-0 Wetterwarnungen www.dwd.de www.unwetterzentrale.de Videotext Südwest-Text-Tafeln 800 – 809 (im Hochwasserfall stündlich aktualisierte Wasserstände von ausgewählten Pegeln) Hörfunk SWR1/SWR4 Baden-Württemberg (Lageberichte und Informationen zu den wichtigsten Pegeln nach Bedarf im Anschluss an die Nachrichten) Hochwasserinformation für Bodenseeanlieger Bodenseelagebericht, aktuelle Bodenseewasserstände und Wasserstandsvorhersagen www.bodensee-hochwasser.info Hochwassergefahrenkarten Abrufbar unter dem zentralen Internetportal zur Hochwasserstrategie des Landes Baden- Württembergwww.hochwasserbw.de www.hochwasserbw.de (unter dem Stichwort „Hochwassergefahrenkarten“ suchen) Mobil können Sie die Hochwassergefahrenkarten auch über die App „Meine Umwelt“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg abrufen. Mit „Meine Umwelt“ können Sie sich standortgenau über Umweltdaten informieren. www.umwelt.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/9678/
Weiterführende Informationen Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg Zentrales Internetportal zur Hochwasserstrategie des Landes Baden- Württemberg. Links zu Kartendiensten und Publikationen des Landes zum Thema Hochwasser. www.hochwasserbw.de Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Auf den Serviceseiten des BBK finden Sie wertvolle Informationen rund um Vorsorge und Verhalten in Notfällen. www.bbk.bund.de Service BW – Hilfe in allen Lebenslagen www.service-bw.de Veröffentlichungen Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2013 (Überarbeitung 2014 in Vorbereitung) Download und Bestellung unter: www.bmvi.de (unter dem Stichwort „Hochwasserschutzfibel“ suchen) Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen Herausgeber: Bundesamt für Bevölkerungs – schutz und Katastrophenhilfe 2013 Download und Bestellen unter: www.bbk.bund.de ➔ Service ➔ Publikationen Land unter … Schäden durch Überschwemmung richtig vorbeugen und versichern Flyer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Download und Bestellung unter: www.gdv.de (unter dem Stichwort „Land unter“ suchen) Unwetter – Vorsorge und Selbsthilfe Flyer des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2010 Download und Bestellen unter: www.bbk.bund.de (unter dem Stichwort „Unwetter, Faltblatt“ suchen) Tipps und Informationen für Gewässeranlieger Flyer, Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 2013 Download und Bestellung unter: www.wbw-fortbildung.de ➔ Service ➔ Publikationen (unter dem Stichwort „Gewässeranlieger“ suchen) Rechtsgrundlagen Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten (2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Ansprechpartner
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
Weitere Informationen: WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH Karlstraße 91, 76137 Karlsruhe
Dr. Sandra Röck, Steffi Röder, Thorsten Kowalke Tel. 0721 824489-20
Eigenvorsorge_P7.1V_V01
Stand: 08.04.2014