Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 18. April 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Bebauungsplan Nördlich Zeisigweg bis 27. Juni

18. Juni 2014 | Das Neueste, Frauenweiler

zeisigweg-3Bebauungsplan Nördlich Zeisigweg

Vom 28. Mai bis zum 27. Juni 2014 kann der Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich Zeisigweg“ in Frauenweiler eingesehen werden, zudem können Anregungen zur Planungen abgegeben werden.

Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Stadt Wiesloch hat beschlossen, den Bebauungsplan „Nördlich Zeisigweg“ in Wiesloch-Frauenweiler aufzustellen sowie für den Geltungsbereich des Bebauungsplans örtliche Bauvorschriften zu erlassen. Durch den Bebau­ungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Fläche als „allgemeines Wohngebiet“ bzw. als „Sondergebiet Seniorenwohnen“ geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den fol­genden Flurstücknummern: 9972 (teilweise), 9972/78 und 9972/95.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung liegt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 28. Mai 2014 bis einschließlich 27. Juni 2014 bei der Stadtverwaltung Wiesloch, Fachgruppe 5.11, Marktstraße 13, 68168 Wiesloch, Zimmer 406, während der Dienststunden, vormittags: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags: Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Während dieser Frist wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anregungen zur Planung können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift der Stadtverwaltung vorgetragen werden. Nach § 3 Absatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wiesloch, den 21. Mai 2014 gez. Franz Schaidhammer, Oberbürgermeister

Stadt Wiesloch

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Volldampf voraus: Saisonstart im Feldbahn- und Industriemuseum Wiesloch

Saisonstart mit Dampf und Action: Das Feldbahn- und Industriemuseum Wiesloch lädt zum Fahrtag am 1. Mai Am 1. Mai 2025 startet das Feldbahn- und Industriemuseum Wiesloch e.V. offiziell in die neue Saison – und das wie immer mit Volldampf! Zwischen 10:00 und 17:00 Uhr...

Wiesloch: Streit zwischen zwei Frauen eskaliert in Gaststätte

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag gegen 03:20 Uhr kam es in einer Gaststätte in der Hauptstraße Wiesloch zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Frauen. Eine 42-jährige aus Wiesloch geriet dort erneut mit einer 59-jährigen Heidelbergerin in...

Jetzt für das Stadtradeln anmelden

  Kilometer sammeln für unser Klima Die Stadt Walldorf beteiligt sich zum achten Mal an der Kampagne Stadtradeln. Gemeinsam mit Walldorf nehmen in diesem Jahr alle weiteren 53 Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises vom 29. Juni bis 19. Juli am Stadtradeln teil....

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive