Modellaktionstag ‚Erst- und Jungwähler zur Kommunalwahl 2014‘ am 05.05.2014
Erinnern Sie sich noch an Ihre erste politische Wahl? Sicher waren Sie ein wenig aufgeregt und wussten nicht so recht, wie das mit dem Setzen der Kreuzchen auf dem Wahlzettel funktioniert. Welche Partei soll ich wählen, wie ist das mit der Erst- und Zweitstimme? Soll ich denn überhaupt wählen? Was bringt es mir überhaupt, dieses demokratische Grundrecht?
Am 25. Mai 2014 dürfen in Baden-Württemberg erstmals alle Personen ab 16 Jahren wählen. Und das bei solch einem komplexen Thema wie der Kommu-nalwahl. Hier dürfen im Stadtgebiet Wiesloch beispielsweise gleich 26 Stim-men für die 26 Sitze im Gemeinderat vergeben werden. Diese dürfen auch noch gehäuft (kumuliert) auf einen Bewerber oder eine Bewerberin und auf mehrere Listen von Parteien und Wählervereinigungen verteilt (panaschiert) werden. Eine Herausforderung schon für den „Normal-Wähler“, totales Neu-land für die Jugendlichen.
Deswegen plant das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Wiesloch anlässlich der Wahlrechtsänderung die betroffenen Jungwähler und Jungwählerinnen über ihr Wahlrecht und die formalen Hürden des Baden-Württembergischen Wahlrechts zu informieren. Wiesloch wurde als einer der Orte im Land aus-gesucht, in denen ein „Modellaktionstag“ der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) und des Landesjugendrings Baden-Württemberg (LJR) in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Wiesloch durchgeführt wird.
Am Montag, den 05.05.2014, wird von 10 bis 14 Uhr, in der Mensa des Ottheinrich- Gymnasiums ein Stationen-Parcours aufgebaut werden, an dem sich die erstmals wahlberechtigten Schülerinnen und Schüler der Wies-locher Schulen informieren können.