Gefährdungen durch freilaufende Hunde im Wald
Bei der Stadtverwaltung Wiesloch gingen in den letzten Wochen vermehrt Meldungen ein, dass Hunde im Wald frei laufen gelassen werden.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass außerhalb bebauter Ortsteile zwar keine Anleinpflicht für Hunde besteht, der Hund jedoch stets im Blickfeld der Begleitperson bleiben muss und diese jederzeit durch Zuruf oder Zeichen auf den Hund einwirken kann.
In Waldgebieten ist das Freilaufen von Hunden noch weiter eingeschränkt. Hier darf sich ein Hund nur auf dem Waldweg und im unmittelbaren Randbereich des Waldweges aufhalten. Dies dient dem Schutz der wildlebenden Tiere, die durch freilaufende Hunde in ihrem natürlichen Lebensraum gestört werden. So können bodenbrütende Vogelarten wie beispielsweise das Rotkehlchen sich so sehr bedroht fühlen, dass sie ihr Gelege verlassen, was unweigerlich zum Tod des Nachwuchses führt. Das ist besonders tragisch, wenn es sich um geschützte und seltene Arten handelt. Auch kommt es immer wieder vor, dass Wildtiere durch freilaufende Hunde gehetzt, verletzt und gelegentlich sogar getötet werden.
Aber auch Spaziergänger und Jogger fühlen sich durch freilaufende Hunde oft belästigt. Viele Menschen können nicht einschätzen, wie sich Hunde verhalten und empfinden solche Begegnungen als sehr unangenehm oder bedrohlich, insbesondere, wenn ein Hund auf sie zuspringt. Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Hundehalter, ihre Hunde im Außenbereich und im Wald nie unbeaufsichtigt bei sich zu führen und im Einzelfall an die Leine zu nehmen, sodass niemand gefährdet oder belästigt wird und Wildtiere ungestört in ihrer natürlichen Umgebung leben können.
Quelle: Stadt Wiesloch, Bilder Archiv