SEPA Einführung bei der Stadt Wiesloch
Umstellung bis Mitte Dezember geplant
Der europäische Gesetzgeber hat die Einführung des SEPA Zahlverfahrens beschlossen. Zum 01.02.2014 entfallen damit die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften. Alle Institutionen (Banken, Firmen, Behörden, Vereine, Privatpersonen), die sich am Zahlungsverkehr beteiligen, sind damit gezwungen, spätestens ab dem 01.02.2014 auf SEPA umzusteigen. Bei der Stadt Wiesloch ist der Wechsel für Mitte Dezember 2013 geplant.
Vorteil der SEPA-Einführung und der damit verbundenen Abschaffung der in Deutschland einwandfrei funktionierenden Zahlungssysteme soll sein:
„Die SEPA-Verordnung beendet das kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrsprodukten und den SEPA-Produkten zum 1. Februar 2014 und trägt dazu bei, dass Zahlungen in der Europäischen Union künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden können.
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und gemeinnützige Organisationen erhalten durch SEPA die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort, ihre gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungen, ihre Kontoführung sowie das Cash Management im gesamten SEPA-Markt effizient, sicher und einheitlich zu steuern und sich für ihre Kontoführung das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis in ganz Europa auszusuchen.“
(Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2012-04-25-sepa-faq.html)
Was ändert sich durch die SEPA-Einführung:
Jeder Kontoinhaber erhält anstatt seiner bisherigen Kontonummer eine Kennziffer, die künftig alle nationalen Kontoangaben (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzt: die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer).
Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang (in Deutschland hat sie immer 22 Stellen), vom Prinzip her aber immer gleich aufgebaut: Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. In Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.
Aufbau der IBAN am Beispiel von Konten der Stadt Wiesloch:
Länderkennzeichen (zweistellig)
Prüfziffer (zweistellig)
Bankleitzahl (achtstellig)
Kontonummer (zehnstellig; fehlende Ziffern werden aufgefüllt)
DE 84 67250020 0050007235
(Konto der Stadt Wiesloch bei der Sparkasse Heidelberg)
DE 71 67292200 0000033707
(Konto der Stadt Wiesloch bei der Volksbank Kraichgau)
DE 82 67262243 0020225700
(Konto der Stadt Wiesloch bei der Raiffeisenbank Baiertal)
Einzugsermächtigunge, die von Bürgerinnen und Bürgern vorliegen, können und werden automatisch in so genannte Basislastschriftmandate umgewandelt. Die Stadt Wiesloch ist verpflichtet, jeden Schuldner / jede Schuldnerin über die Umwandlung seiner bisherigen Einzugsermächtigung in ein SEPA-Basislastschriftmandat zu informieren. Der Versand an die Bürgerinnen und Bürger erfolgt in den nächsten Tagen. Diese Mandate sind die Voraussetzung für alle weiteren Lastschrifteinreichungen durch die Stadt Wiesloch. Aus technischen Gründen wird es vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger mehrere Informationsschreiben erhalten.
Die Stadt Wiesloch ist weiterhin verpflichtet, zukünftige Lastschrifteinreichungen, die zur Belastung eines Kontos führen, vor Belastung des Kontos anzukündigen. Im Regelfall wird die Vorabankündigung in den Bescheiden und Rechnungen enthalten sein. Bei wiederkehrenden Lastschriften (beispielsweise Grund- und Gewerbesteuer, Abschlagszahlungen auf Wasser-/Abwasser) erfolgt die Abbuchung jeweils zu den in den Bescheiden einmalig genannten und zukünftigen Fälligkeitsterminen. Eine mehrmalige Vorabinformation wird hier zur Vermeidung von unnötigem Papieraufwand nicht erfolgen.
Weitere Informationen zu SEPA finden Sie u.a. unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2012-04-25-sepa-faq.html
www.sepadeutschland.de