Fördersätze für Wiederaufforstung im Wald steigen – Anträge ab sofort möglich
Das Kreisforstamt informiert, dass die Fördersätze für die Wiederaufforstung von Waldflächen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Ab sofort können Waldbesitzende Anträge für die Pflanzungen im Frühjahr stellen. Diese Maßnahme richtet sich an Waldbesitzende, die durch den Klimawandel geschädigte Flächen, etwa durch Dürreschäden, Borkenkäferbefall oder Sturmwürfe, wieder aufforsten müssen.
Steigerung der Förderbeträge
Im Kleinprivatwald, der Flächen von bis zu 20 Hektar umfasst, erhalten Waldbesitzende künftig 2,20 Euro für jede neu gesetzte Pflanze – eine Erhöhung von 0,60 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Pauschale für biologisch abbaubare Wuchshüllen wurde ebenfalls verdoppelt: Statt 1,70 Euro erhalten Waldbesitzende nun 3,40 Euro.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Die Anträge für die Förderung müssen vor Beginn der Aufforstungsarbeiten gestellt werden, da ein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ notwendig ist. Förderfähig sind Wiederaufforstungen ab einer Fläche von 0,1 Hektar (1.000 m²). Für den Kleinprivatwald gilt zudem eine Bagatellgrenze von 250 Euro, was bedeutet, dass die Fördersumme pro Antrag mindestens diesen Betrag betragen muss.
Bei der Anpflanzung müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden: Mindestens 40 Prozent der Bäume müssen Laubbäume sein. Der Anteil nicht heimischer Baumarten wie etwa der Roteiche oder Douglasie darf maximal 49 Prozent betragen.
Ansprechpartner im Kreisforstamt
Waldbesitzende, die Fragen zur Auswahl der Baumarten oder zu den Bedingungen der Förderung haben, können sich an die zuständigen Forstrevierleitungen wenden. Darüber hinaus steht Ulrike Riedl im Kreisforstamt für weitere Informationen zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 06221/522-7633 oder per E-Mail ([email protected]) erreichbar.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar