IAV-Stelle der Stadt Walldorf bietet individuelle Beratung
Pflegebedürftige können sich über verschiedene Entlastungen und Neuerungen innerhalb der Pflegeversicherung im Jahr 2025 freuen: Die Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung jeweils um 4,5 Prozent bringt finanzielle Entlastungen. Eine weitere neue Bestimmung bezieht sich auf die Verbesserung der Nutzung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie auf die Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags ab 1. Juli.
Bei der Nutzung von Entlastungsangeboten (dem sogenannten „Entlastungsbetrag“ in Höhe von ehemals 125 Euro) hat die Landesregierung die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) reformiert und an den steigenden Bedarf in der ambulanten Versorgung und Pflege angepasst. Durch die jetzt vom Kabinett beschlossenen Änderungen der Unterstützungsangebote-Verordnung können die Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung für die Alltagsunterstützung nun auch für ehrenamtliche Einzelhelfende einsetzen. „Mit der Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote-Verordnung verfolgt das Land das Ziel, die stille Reserve ehrenamtlicher Unterstützung zu aktivieren und gleichzeitig deren Wunsch nach flexiblem und zeitlich begrenztem Engagement nachzukommen. Zugleich soll damit der steigenden Nachfrage nach Unterstützung im Alltag Rechnung getragen werden“, heißt in einer Pressemitteilung des Landes.
Nähere Informationen zum Einsatz als ehrenamtliche Helferin oder Helfer und weitere Unterlagen (Bestätigung für den Einsatz, Abrechnungsformular) können unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende heruntergeladen werden.
Aus der täglichen Beratung weiß Andrea Münch, Sozialarbeiterin und Pflegeberaterin der IAV-Stelle der Stadt Walldorf, dass sich viele Betroffene sowohl mit dem Antragsverfahren einer Pflegebedürftigkeit als auch mit der Inanspruchnahme von Leistungen und der Kombination der verschiedenen Leistungstöpfe überfordert fühlen. Viele fragen sich: Wo stelle ich einen Antrag? Wie bereite ich mich auf eine Begutachtung vor? Wo finde ich Entlastungs- und Unterstützungsangebote? „Es scheint wie ein Dschungel an Möglichkeiten“, verdeutlicht die Pflegeberaterin die Komplexität des Themas. Deshalb sei ihr besonders wichtig, den Pflegebedürftigen und ihren Unterstützungspersonen ganz konkrete und passgenaue Hilfen anzubieten. Andrea Münch nimmt sich Zeit, Fragen zu beantworten, über Vorgehensweisen und Möglichkeiten aufzuklären und den Prozess der Krankheitsbewältigung zu begleiten beziehungsweise im besten Fall schon vor Eintritt einer Pflegebedürftigkeit präventiv zu beraten. Die Beratung orientiert sich an den tatsächlichen Bedürfnissen und unterstützt die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der Beteiligten. Gleichzeitig geht es auch um die Angehörigen: Sie sollen in der Lage sein, diese herausfordernde Situation souverän und sich gegenüber achtsam zu meistern.
Die IAV-Stelle der Stadt Walldorf ist ein Beratungsangebot innerhalb des Fachdienstes Soziale Hilfen. Die Beratungsstelle steht Seniorinnen und Senioren, Personen aller Altersgruppen, die aufgrund von Alter, Krankheit, oder Behinderung einen (bevorstehenden) Unterstützungs- oder Pflegebedarf haben, deren Angehörigen und Nahestehenden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern und Diensten in den Bereichen „Beratung, Betreuung und Pflege“ in Walldorf zur Verfügung.
Die Information bezieht sich auf alle spezifischen Fragen rund um die Themen „Vorsorge“, „Alter“, „Gesundheit und Pflege“, „Betreuung, Unterstützung und Entlastung“, „Kontakte und Freizeit“, „Anträge und Finanzen“, „Wohnen und Hilfsmittel“ und vieles mehr.
Die Termine können vorsorglich oder im Bedarfsfall vereinbart werden und telefonisch oder persönlich, auch in Form eines Hausbesuchs, stattfinden. Die Beratung ist stets vertraulich, kostenfrei und neutral.
Kontakt: Stadt Walldorf/IAV-Stelle, Rathaus, Nußlocher Straße 45, Erdgeschoss, Zimmer 15, Ansprechpartnerin: Andrea Münch, Telefon 06227 35-1168, E-Mail [email protected]
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr, Mittwoch von 16 bis 18 Uhr und nach Absprache.
Text und Foto: Stadt Walldorf