Anhängerkupplungen sind als kleine Erweiterungen des fahrbaren Untersatzes einerseits ungemein praktisch, andererseits unterliegen sie in Deutschland recht strikten Vorgaben und Vorschriften – die von den jeweiligen Fahrzeugführern und -haltern aus offensichtlichem Grund einzuhalten sind. Bevor eine Anhängerkupplung gekauft und montiert wird, ist also für eine aus Gesetzgebersicht einwandfreie Umsetzung entsprechend der gültigen Straßenverkehrsordnung zu sorgen.
Unterschiede zwischen einzelnen Anhängerkupplungen
Ob bei einem Tagesausflug, für einen dauerhaften Einsatz oder lediglich für beruflich genutzte Fahrzeuge: Die eigentliche Aufgabe von Anhängerkupplungen, die Verbindung des Anhängers mit dem fahrbaren Untersatz, mag immer identisch sein, trotzdem gibt es anhand der Modellausführungen durchaus nennenswerte Unterschiede.
Wer Anhängerkupplungen dauerhaft nutzen möchte, wählt im Regelfall fest und dauerhaft montierte starre Modelle – die zudem mit Langlebigkeit und relativ günstigen Preisen punkten. Abnehmbare Anhängerkupplungen sind für den temporären Einsatz geeignet, schwenkbare Anhängerkupplungen lassen sich bei Bedarf weitgehend „verstecken“ – sind aber auch in der Anschaffung etwas teurer.
Für die meisten gängigen Pkws werden zudem Kugelkopfkupplungen genutzt, Maul- und Sattelkupplungen kommen eher in der Landwirtschaft, dem Gewerbe und der Industrie zum Einsatz. Praktisch ist, dass Fachhändler für Anhängerkupplungen typischerweise nicht nur eine Kompatibilitätsprüfung ermöglichen, sondern sich womöglich an Montagepunkten sogar um eine korrekte und sichere Montage kümmern.
Vorgaben für Anhängerkupplungen im öffentlichen Straßenverkehr
Die Straßenverkehrsordnung untersteht in Deutschland aus offensichtlichem Grund regelmäßigen Anpassungen, wobei sich die Vorgaben speziell für Anhängerkupplungen höchstens sporadisch und typischerweise nicht in gravierender Form verändern. Die letzten großen Änderungen aus dem Herbst 2024 beschränkten sich beispielsweise vorrangig auf Grenzwerte, Fahrradspuren und 30er-Zonen.
Entscheidend für alle, die eine Anhängerkupplung montieren möchten, ist zunächst der Paragraph 43 StVZO. Dieser regelt die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen. Generell schreibt der Gesetzgeber in dem Paragraphen vor, dass Anhängerkupplungen sicher und auf dem neuesten Stand der Technik sein müssen. Des Weiteren muss die Zuggabel bei Mehrachsenhängern bodenfrei sein – was aber nur wenige Privatpersonen betreffen dürfte. Sofern die Anhängerkupplung für den Fahrer während des Fahrens nicht sichtbar ist, was bei gängigen Pkws zutrifft, muss diese selbsttätig wirken. Ausnahmen existieren nur für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge.
Weitere spezifische Vorgaben entsprechend der aktuellen Straßenverkehrsordnung
Im Paragraph 42 StVZO sind weitere wichtige Vorgaben zu Lastbeschränkungen festgehalten. Die maximal erlaubte Last ist vom Fahrzeugtyp abhängig. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass bei Pkws immer die maximal fähige Last des Pkws, die vom Hersteller angegeben wird, gilt. Unabhängig davon darf das Gesamtgewicht aus Pkw, Anhänger und gezogener Last nicht mehr als 3,5 Tonnen betragen.
Der Paragraph 32a StVZO gibt vor, dass in den allermeisten Fällen nur ein einziger Anhänger mitgeführt werden darf. Anhängerkupplungen dürfen also nicht in Reihe angebracht werden, stattdessen beschränkt sich die Nutzung pro Kraftfahrzeug auf exakt einen Anhänger, der wiederum mit einer Anhängerkupplung verbunden ist. Ausnahmen existieren ebenso, betreffen aber nur Zugmaschinen und sollten für Privatpersonen daher nicht relevant sein.
Außerdem gilt: Das Kennzeichen darf durch die Anhängerkupplung nicht verdeckt werden. Die Anhängerkupplungen selbst müssen zudem eine Genehmigungsnummer nach ECE-Regelung vorweisen, was bei einem Kauf beim Fachhändler normalerweise garantiert ist.