Ordnungsamt weist auf „Falschparkererlass“ des Landes hin
Das Ordnungsamt der Stadt Walldorf macht aus aktuellem Anlass nochmals auf den sogenannten „Falschparkererlass“ des baden-württembergischen Verkehrsministeriums vom Mai 2020 aufmerksam. Mit diesem werden die Bußgeldstellen der unteren Verwaltungsbehörden sowie die örtlichen Straßenverkehrsbehörden in Fällen, in denen verkehrswidrig auf Gehwegen geparkt wird, zur rigorosen Anwendung der Sanktionsmöglichkeiten aufgefordert. Dem widerspricht die lange in Walldorf geübte Praxis, das Gehwegparken zu tolerieren, soweit eine für Fußgänger noch ausreichende Restbreite an Gehweg verbleibt.
Laut dem Erlass ist jegliches Gehwegparken mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro zu ahnden. Des Weiteren wird klar ausgeführt, dass jedes Gehwegparken, das nicht für Fußgänger eine freie Mindestbreite von eineinhalb Metern Gehweg belässt, den Tatbestand der Behinderung erfüllt. Hier liegt das Bußgeld sogar bei 70 Euro zuzüglich 28,50 Euro Verwaltungsgebühren plus einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Wie das Ordnungsamt mitteilt, werde seitens der Bürger bei der Meldung von Falschparkern öfter moniert, dass die Stadt entgegen dem Erlass zu wenig tue. Andererseits gebe es aber auch viele Beschwerden seitens der verwarnten Verkehrsteilnehmer, unter anderem mit dem Vorwurf der „Abzocke“. Man sei sich auch der Situation bewusst, dass in Walldorf historisch bedingt sehr viele Gehwege schon in Gänze keine Breite von eineinhalb Metern hätten. Wichtig sei aber dennoch, dass der Raum für Fußgänger nicht beeinträchtigt werden darf. Das sei gerade für Rollatornutzer und Rollstuhlfahrer besonders schlimm, die bei zu wenig Platz gezwungen werden, auf die Straße auszuweichen, ebenso für Menschen mit Kinderwagen und für radelnde Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren müssen.
Text: Stadt Walldorf