Allgemeinverfügung zum Schutz von Haubenlerchen: „Ausgangssperre“ für Katzen im südlichen Teil von Walldorf endet vier Wochen früher
Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf im Jahr 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist der Freigang von Katzen in einem Gebiet im südlichen Teil der Stadt bis zum Jahr 2025 jeweils vom 1. April bis einschließlich 31. August durch deren Halterinnen und Halter zu unterbinden.Die Brutsaison der Haubenlerche ist in diesem Jahr bereits zum jetzigen Zeitpunkt, und damit verhältnismäßig früh, beendet. Es ist daher keine wesentliche Gefährdung der Art durch freilaufende Katzen mehr zu erwarten, teilt die Behörde mit.
Hauskatzen darf deshalb schon ab dem 1. August wieder Freigang gewährt werden.
Die Allgemeinverfügung selbst ist mit dieser Teiländerung allerdings nicht aufgehoben. Sie gilt vorerst bis zum kommenden Jahr 2025 weiter – und zwar erneut im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August.
Die Allgemeinverfügung und die Teiländerung können auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abgerufen werden.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar