Räum- und Streupflicht für Anlieger auf den Gehwegen
Angesichts der starken Schneefälle, die am Donnerstagmorgen gegen 9 Uhr begonnen und mehrere Stunden angedauert haben, ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des städtischen Bauhofs naturgemäß nicht möglich gewesen, alle Straßen im Stadtgebiet von Walldorf sofort zu räumen. Nach dem Räum- und Streuplan haben nach Auskunft des Stadtbauamts und des Bauhofs zunächst die verkehrswichtigen Straßen – wie Schwetzinger-, Nußlocher- und Bahnhofstraße – Priorität, die deshalb auch zuerst abgearbeitet werden. Auf ihnen fließt der Großteil des Verkehrs, geschätzt etwa 70 Prozent.
Geräumt wurden auch viele Fahrradwege, unter anderem in Richtung Wiesloch, Nußloch oder Sandhausen. Bauhofleiter Hans-Jürgen Reiert schätzt, dass seine Kollegen und er allein am Donnerstag Straßen und Wege mit einer Gesamtstrecke von ungefähr 150 Kilometern geräumt haben. „Alles, was fahren kann, war unterwegs“, sagt Reiert. Die für den Friedhof zuständigen Mitarbeiter fahren zudem nach seinen Worten einen eigenen Winterdienst.
Nicht geräumt wurde am Donnerstag zunächst die neue Fahrradstraße in der Kurpfalzstraße, da sie nicht unter die verkehrswichtigeren Straßen fällt, die zwingend als Erste geräumt werden müssen. Zurzeit des morgendlichen Schulwegs lag dort noch kein Schnee, am Mittag stand die geräumte Schwetzinger Straße als Alternative zur Verfügung. „Es ist für die Straße der erste Winter“, sagt der Bauhofleiter auch. Tags zuvor, am Mittwoch, habe man die Kurpfalzstraße noch räumen können, das aber nur, weil der Bauhof viel früher zum Winterdienst ausrücken musste, nämlich bereits ab 4 Uhr morgens. Am Donnerstag dagegen hat es zunächst geregnet und erst mit dem ab 9 Uhr einsetzenden Schneefall konnten die Mitarbeiter tätig werden. „Im Regen macht es keinen Sinn zu streuen“, sagt Reiert.
Die Stadt macht in diesem Zusammenhang auch auf die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen aufmerksam: Mit der sogenannten Streupflicht-Satzung ist den Straßenanliegern die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege auferlegt. Straßenanlieger ist, wer Eigentümer oder Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von bebauten oder unbebauten Grundstücken ist, die an der Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt beziehungsweise einen Zugang haben.
Es ist Pflicht aller Straßenanlieger, die Gehwege bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gemeinsame Verantwortung. Sie haben nach der Satzung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Persönliche Hinderungsgründe führen nicht zu einer Befreiung von der Räum- und Streupflicht. Die Pflicht kann auch durch Unterstützung Dritter, zum Beispiel durch Nachbarn oder über einen beauftragten Dienstleister, erfüllt werden.
Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens geräumt und bestreut sein. Fällt nach diesen Zeiten wieder Schnee oder tritt Glätte auf, so ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt bis 19 Uhr zu räumen und zu streuen. Die Gehwege oder entsprechende Flächen am Fahrbahnrand sind laut der Satzung in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen und zu bestreuen.
Text: Stadt Walldorf