Aus Übergangs- wird Dauerlösung für Vereine in städtischen Einrichtungen
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, auf die Erhebung von Nutzungsentgelten bei städtischen Einrichtungen mit Wirkung ab 1. Juli 2022 zu verzichten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Astoria-Halle und Grillhütte.
Hintergrund ist neben einer weiteren Unterstützung der Vereine auch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Wegen der Corona-Pandemie hatte die Stadt nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss bereits 2021 und im ersten Halbjahr 2022 keine Benutzungsgebühren und -entgelte erhoben.
Insgesamt waren in der Vergangenheit für die städtischen Einrichtungen – Sporthallen, Mensa Soziale Mitte, Aula Waldschule und Gymnasium, Musiksaal Pfälzer Hof, Scheune Hillesheim oder Astorhaus – Corona-bereinigt Erträge von insgesamt ungefähr 27.000 Euro zu verzeichnen.
Da der Gesetzgeber zudem beabsichtigt, dass privatrechtliche Leistungen der Stadt umsatzsteuerpflichtig werden, müsste man entweder ohnehin mit geringeren Einnahmen kalkulieren oder die Aufwendungen für die Vereine erhöhen.
Aus rechtlichen Gründen muss von der Neuregelung derzeit die Astoria-Halle ausgenommen werden, da für ihre Nutzung als „Betrieb gewerblicher Art“ per se Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
In der Grillhütte hinter dem Tierpark wiederum erfolgt die Nutzung aus Sicht der Verwaltung weniger durch Vereine als vielmehr durch Privatpersonen, denen man das Entgelt (für unter fünf Stunden 60 Euro, für mehr als fünf Stunden 100 Euro) nicht erlassen sollte.
Mit der neuen Regelung hoffen Verwaltung und Gemeinderat auch, die Diskussion seitens der auf die Hallen angewiesenen Vereine zu beenden, dass die Fußballvereine und die Leichtathleten für die Außenflächen kein Entgelt bezahlen.
Text: Stadt Walldorf