Überblick über die aktuelle Marktsituation in Zeiten der Energiepreiskrise
Die Stadtwerke Walldorf informieren ihre Kunden über die aktuelle Situation in der Energiekrise. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen durch die Strom- und Gaspreisbremse mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Zudem wird der Bund als Soforthilfe den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private sowie kleine und mittlere gewerbliche Kunden übernehmen.
Dezember-Abschlag
Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist am 19. November in Kraft getreten. Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Die Entlastung erfolgt automatisch, es muss kein Antrag oder Ähnliches gestellt werden. Berechnungsgrundlage bei Gas: ein Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit dem im Dezember 2022 gültigen Preis. Umsetzung: Bei einem SEPA-Lastschriftmandat stoppten die Stadtwerke die Dezember-Abbuchung. Falls der Dezember-Abschlag überwiesen wurde, wird der Betrag mit der nächsten Rechnung verrechnet und dem Kunden somit erstattet.
Gaspreisbremse
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung einer Gaspreisbremse. Diese soll für private Haushalte, kleinere und mittlere Gewerbebetriebe (unter 1,5 MWh Gasverbrauch im Jahr) und Vereine gelten und den Gaspreis von März 2023 bis April 2024 bei zwölf Cent pro Kilowattstunde deckeln. Ob eine rückwirkende Geltung zum 1. Januar oder Februar kommen wird, ist noch unklar.
Für die Industrie ist eine befristete Gaspreisbremse mit einem Preisdeckel bei sieben Cent bereits ab Januar 2023 angedacht.
Strompreisbremse
Die Bundesregierung arbeitet gerade neben der Gaspreisbremse auch an einer Strompreisbremse. Diese wird voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Der Strompreis für private Verbraucher sowie KMUs soll bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Für Industriekunden liegt der Preisdeckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs.
Abschläge Strom
Die Abschläge für Strom passen die Stadtwerke unter Berücksichtigung der entsprechenden Energiepreisbremsen an.
Das heißt, die Abschlagshöhe der elf Abschläge für 2023 werden folgendermaßen errechnet: ein Elftel des Jahresverbrauchs 2022 mal (80 Prozent mal 40 Cent + 20 Prozent mal Tarifpreis).
Abschläge Gas
Die Abschläge für Gas passen die Stadtwerke unter Berücksichtigung der entsprechenden Energiepreisbremsen an.
Das heißt, die Abschlagshöhe der elf Abschläge für 2023 werden folgendermaßen errechnet: ein Elftel des Jahresverbrauchs 2022 mal (80 Prozent mal 12 Cent + 20 Prozent mal Tarifpreis).
Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme
Zu spürbaren Entlastungen wird auch die reduzierte Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme von 19 Prozent auf 7 Prozent ab Oktober 2022 bis März 2024 führen. Selbstverständlich geben die Stadtwerke Walldorf diese Steuersenkung an ihre Kunden weiter. Aus Sicht der Stadtwerke gilt zur Berechnung der Mehrwertsteuer der Zeitpunkt der Feststellung.
Das führt dazu, dass Kunden der Stadtwerke Walldorf für die gesamte Gaslieferung des Jahres 2022 die reduzierte Mehrwertsteuer berechnet bekommen, sofern deren Verbrauch nicht bereits vor dem 1. Oktober 2022 abgerechnet wurde.
Fazit: Es wurde/wird viel getan, um die Energieversorgung bezahlbar zu halten. Auch die Versorgungssicherheit steht hier im Vordergrund. Die Bundesregierung und die die Stadtwerke vertretenden Verbände arbeiten mit Hochdruck an Lösungen und dem Weg aus der Krise.
Die Stadtwerke setzen alle Entlastungspakete schnellstmöglich um und unterstützen ihre Kunden nach besten Möglichkeiten.
Der deutsche Energiemarkt ist weiter sehr unstetig. Zuverlässige Prognosen zur Entwicklung der Preise lassen sich kaum treffen. Daher behalten die Stadtwerke die Energiekrise weiter im Fokus.
Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiter den Kunden gerne in einem persönlichen Gespräch.
Text: Stadt Walldorf