Teil 8: Neubau eines Wohngebäudes im Passivhausstandard
Passivhäuser zeichnen sich durch besonders hohe Behaglichkeit bei sehr niedrigem Energieverbrauch aus, sowohl im Winter als auch im Sommer. Bei diesem Gebäudestandard heizt und kühlt sich das Haus „passiv“. Der Passivhausstandard bietet sich besonders bei Neubauten an – die höheren Investitionskosten werden durch geringere Energiekosten kompensiert. Abhängig von Energiebedarf und Eigenerzeugung erneuerbarer Energien wird der Gebäudestandard in Klassen unterteilt.
Was fördert die Stadt?
Die Stadt Walldorf fördert die Errichtung von eigengenutzten Passivhäusern mit einem zinslosen Darlehen in Höhe von 20.000 Euro oder alternativ mit einem Zuschuss von 5.000 Euro.
Bei der Darlehensvariante erfolgt die Auszahlung des Darlehens in zwei Schritten: Erste Teilauszahlung in Höhe von 10.000 Euro mit der Rohbauabnahme und nach Vorlage der Eintragungsbekanntmachung der Grundschuld. Zweite Teilauszahlung in Höhe von 10.000 Euro nach durchgeführtem Blower-Door-Test.
Das Darlehen ist erstmals zum 01.03. eines Jahres nach dem Bezug des Passivhauses in insgesamt 15 Jahresraten an die Stadt Walldorf zurückzuzahlen.
Bei der Zuschussvariante beträgt der Zuschuss für ein Einfamilienhaus 5.000 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus erhöht sich die Förderobergrenze mit jeder weiteren Wohneinheit (mindestens 45 m² Wohnfläche) um 2.000 €. Bei Eigentumswohnungen in einem Passivhaus betragen die Zuschüsse 5.000 € bei einer Wohnfläche ab 100 m². Bei einer Wohnfläche über 45 m² und unter 100 m² betragen die Zuschüsse 2.000 €.
Gibt es weiter Zuschüsse?
Sie können einen Förderzuschlag Erneuerbare Energien sowie einen Förderzuschlag Natur+ erhalten. Der Förderzuschlag Erneuerbare Energien in Höhe von 2.000 Euro wird gewährt, wenn in einem Gebäude der gesamte Wärmebedarf durch Erneuerbare Energien zur Beheizung und Warmwasserbereitung gedeckt wird.
Beim Förderzuschlag Natur+ wird der Förderhöchstbetrag um 9.000 Euro erhöht. Dabei müssen die Dämmstoffe ein natureplus-Zertifikat oder ein Zertifikat des Instituts für Baubiologie Rosenheim (IBR) besitzen. Voraussetzung ist die Verwendung der nachhaltigen Dämmstoffe für das gesamte Gebäude.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Die Stadt Walldorf fördert die Errichtung von eigengenutzten Passivhäusern, wenn die vom Passivhausinstitut Darmstadt aufgestellten Kriterien für die Zertifizierung als „Qualitätsgeprüfte Passivhäuser“ erfüllt werden. Hierzu zählen insbesondere:
Der Energiekennwert Heizwärme beträgt maximal 15 kWh/m² im Jahr oder die Heizwärmelast maximal 10 W/m². Der Energiekennwert für nicht erneuerbare Primärenergie beträgt maximal 95 kWh/m² bzw. 60 kWh/m² für erneuerbare Primärenergie im Jahr inkl. Haushaltsstrom. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Eine luftdichte Ausführung (n50 ≤ 0,6 Luftwechsel pro Stunde) ist sichergestellt und wird durch eine Messung (Blower-Door-Test) nachgewiesen.
Wie bekommt man einen Zuschuss?
Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften können bei der Stadt Walldorf einen Antrag stellen. Bei Eigentumswohnungen ist der jeweilige Eigentümer antragsberechtigt, wobei das gesamte Gebäude und nicht nur einzelne Wohnungen nach dem Passivhausstandard gebaut werden müssen.
Der Antrag und die eingereichten Unterlagen werden geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen eine Bewilligung ausgestellt. Wichtig ist, dass erst nach Zugang der Bewilligung mit dem Bau begonnen werden darf.
Wo gibt es weitere Infos?
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der Stadt unter www.walldorf.de. Scrollen Sie nach unten zu den „Top Themen“. Dort finden Sie den Link zu den Umweltförderprogrammen der Stadt. Die Richtlinie und der Antrag zum Förderprogramm Errichtung eines Passivhauses sind dort verfügbar.
Text und Logo: Stadt Walldorf