Der Walldorfer Bürgermeister Matthias Renschler bedauert die jüngste Entwicklung im Zuge der vom Rhein-Neckar-Kreis erlassenen Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche. Gestern war bekannt geworden, dass das Landratsamt ein Zwangsgeld von 500 Euro gegen einen Tierhalter aus Walldorf-Süd erlassen hat, dessen Kater im Gebiet gesichtet worden sein soll. „Dass die Brut der bedrohten Haubenlerche geschützt werden muss, findet mein vollstes Verständnis“, sagt der Bürgermeister. Gleichzeitig kann er aber auch den Standpunkt von Tierschützern verstehen, welche die mehrmonatige Ausgangssperre für Katzen als tierschutzwidrig einstufen, und die Probleme von Katzenhaltern, deren Tiere an Freigang gewohnt sind. Bürgermeister Renschler hofft deshalb nach wie vor, dass die Untere Naturschutzbehörde bessere Lösungen findet, um die kleine Haubenlerchen-Population auf Walldorfer Gemarkung zu schützen. Auf Pressenachfragen macht Renschler deutlich, dass ein im Namen der Stadt im Gebiet tätiges Fachbüro vertraglich lediglich mit dem Monitoring sowie dem Empfehlen und Umsetzen von Schutzmaßnahmen beauftragt ist. „Die Stadt gibt keine Daten von Katzenhaltern an Dritte weiter“, erklärt der Bürgermeister.
Text: Stadt Walldorf |
Die Stadt Walldorf informiert zur Allgemeinverfügung Haubenlerche
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