Der Ausgang der Klage könnte Strahlkraft für alle Sozialarbeiter*innen am Uniklinikum Heidelberg haben
Mit Slogans wie „Exzellente Medizin – exzellente Sozialarbeit – ungleiche Bezahlung ?!“ oder „Das Uniklinikum hat uns nicht alle auf dem Schirm!“ brachten fast die Hälfte der im Sozialdienst tätigen Uniklinik-Mitarbeiter*innen ihren Unmut zum Ausdruck und verlangten mehr Anerkennung von ihrem Arbeitgeber. Dafür hatten sie symbolisch Regenschirme mit vors Gericht gebracht und wünschten ihren drei Kolleginnen, deren Klage gegen das Uniklinikum am 22.März verhandelt wurde, viel Erfolg.
Die Gewerkschaft ver.di verlangt für alle Sozialdienst-Kolleg*innen eine Bezahlung nach der nächst-höheren Entgeltgruppe 10. Das würde brutto monatlich etwa 400 Euro mehr Gehalt bedeuten. „Die Sozialarbeiter*innen am Uniklinikum geben alles für eine gute Versorgung ihrer Patient*innen. Sie haben aber den Eindruck, dass ihr Arbeitgeber, das Klinikum, sie aktuell im Regen stehen lässt, daher protestieren sie lautstark und klagen auch vor dem Arbeitsgericht.“, so Monika Neuner, die regionale ver.di-Ansprechpartnerin fürs Gesundheitswesen.
Im Gerichtssaal stritt sich das Uniklinikum mit den Anwälten der drei Sozialarbeiterinnen heftig über die Auslegung des Tarifvertrags, den die Gewerkschaft ver.di mit der vier Uniklinika Baden-Württembergs im Jahr 2020 vereinbart hatte. Laut Tarifvertrag ist für die Eingruppierung zum Beispiel entscheidend, ob die Sozialarbeiter*innen mit Patient*innen arbeiten, bei denen kognitive psychische Einschränkungen vorliegen. Hier ist die therapeutische Arbeit, die Beratung und die Weiterversorgung z.B. mit einer Reha und die Einbindung der Angehörigen in den Prozess weitaus komplexer und schwieriger. Die Anwältin des Uniklinikums erläuterte, dass Sozialarbeiter*innen nur dann nach der höheren Entgeltgruppe entlohnt werden sollten, wenn die kognitiven Einschränkungen aufgrund einer Erkrankung vorliege, die mindestens sechs Monate andauere. „Aus unserer Sicht ist dies völlig weltfremd: Die Sozialarbeiter*in versuchen zum Zeitpunkt der bevorstehenden Entlassung bzw. Überleitung in eine Reha-Maßnahme die beste weiterführende Versorgung für und mit den Patient*innen und Angehörigen zu organisieren. Natürlich ist dies wesentlich aufwendiger und schwieriger, wenn die zum Beispiel am Gehirn operierte ältere Patientin zu diesem Zeitpunkt sehr antriebslos, verwirrt und depressiv ist.“, so Neuner weiter.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Heidelberg für die ersten drei Sozialarbeiter*innen soll am Donnerstag, den 14.April 2022 verkündet werden. „Klar ist, die Sozialdienst-Kolleg*innen am Uniklinikum Heidelberg lassen nicht locker mit ihrem lauten Protest, bis alle Sozialarbeiter*innen gerecht in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert sind!“, so das Fazit von Monika Neuner nach der ver.di-Aktion vor dem Arbeitsgericht.
Quelle: ver.di Bezirk Rhein-Neckar