Die Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde des Landratsamtes hat im vergangenen Jahr 13 Grundstücke aus dem Bereich der Schlackenhalde Leimbachtal untersuchen lassen. Bei dieser Schlackenhalde handelt es sich um eine rund 90.000 qm große Fläche des historischen Bergbaus im Zentrum von Wiesloch (rot umrandet im Übersichtsplan) mit einer bis zu 6 Meter mächtigen Ablagerung von Erzschlacken. Vereinzelte frühere Untersuchungen im Bereich der Schlackenhalde hatten teilweise hohe Schwermetallgehalte in Boden und Grundwasser gezeigt.
Die Ablagerung ist seit vielen Jahren bekannt und stellt z.B. Bauherren immer wieder vor Herausforderungen: So weist die Stadtverwaltung Wiesloch auf ihrer Homepage darauf hin, dass die Schwermetallbelastung hier besonders hoch ist und Aushub als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft wird. Hauptparameter sind meist Arsen, Blei, Cadmium und Thallium.
Für diese Schlackenhalde, wie auch für andere Bereiche, gab es von 1998 bis 2021 Beschränkungen des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis für den Anbau bestimmter Kulturpflanzen. Diese wurden Mitte 2021 aufgehoben und durch ein digitales Informationsangebot ersetzt. Die Anwendung ist über https://arcg.is/1rDuP51 oder über die Homepage des Rhein-Neckar-Kreises aufrufbar.
Mit der Untersuchung der Grundstücke, darunter auch drei Kleingärten, sollte geprüft werden, ob im Boden sogenannte Prüf- oder Maßnahmenwerte nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) überschritten wer-den. Es wurden jedoch nicht nur die obersten Bodenschichten, sondern soweit vorhanden auch Wasser aus Gartenbrunnen untersucht.
Bei dem überwiegenden Teil der 13 Grundstücke hat sich bei der Probenahme gezeigt, dass der Boden aus aufgefülltem Material besteht und Schlackenbruch enthält. Auf fast allen Grundstücken wurden hohe Belastungen mit Arsen und Schwermetallen gefunden, die Prüf- oder Maßnahmenwerte nach der BBodSchV überschreiten. Diese Werte wurden mit dem Ziel festgelegt, Gesundheitsgefahren für den Menschen abzuwehren, die mit direkten oder indirekten Auswirkungen eines verunreinigten Bodens verbunden sind. Der Prüfwert ist ein Signalwert, bei dessen Überschreitung eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann und somit weitere Sachverhaltsermittlungen notwendig werden.
Was bedeutet das für die Nutzung der Grundstücke?
Eine erhöhte Exposition gegenüber diesen Schadstoffen, hauptsächlich über eine orale Aufnahme durch Nahrung bzw. Bodenmaterial, kann zu diversen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Bei Aufenthalt auf der Fläche wird vom Gesundheitsamt und der Bodenschutzbehörde dringend empfohlen, direkten Kontakt mit dem Boden, die Aufnahme von Staub oder gar Bodenpartikeln zu vermeiden. Insbesondere Kinder sind stärker gefährdet als erwachsene Personen, da eine hohe Exposition gegenüber den betreffenden Schadstoffen die kindliche Entwicklung stören kann.
Falls sich Kleinkinder in betroffenen Garten- und Grünflächen aufhalten, sollte vorsorglich für Spielbereiche zum Sandeln und Buddeln ausschließlich ein eingefasster Sandspielkasten mit Spielsand, Grabesperre und Drainage zur Ableitung des Niederschlagswassers angeboten werden, damit ein direkter Kontakt mit dem belasteten Boden vermieden wird.
Bei Anbau von Gemüse besteht ein sehr hohes Risiko, dass die zulässigen Höchstmengen nach der EU-Kontaminantenverordnung, insbesondere für Cadmium, überschritten werden. Daher wird, wie auch im digitalen Informationsangebot dargestellt, vom Gemüseanbau auf den Grundstücken im Bereich der Schlackenhalde eindringlich abgeraten. Zusätzliche Informationen liefert der Leitfaden zum Anbau von Nahrungs- und Futterpflanzen auf mit Arsen und Schwermetallen belasteten Böden im Rhein-Neckar-Kreis auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreises. Das Landratsamt rät dazu, das Grundwasser aus den Gartenbrunnen nicht zur Gartenbewässerung oder zum Spielen zu verwenden.
Mit diesen Maßnahmen können Gefahren abgewehrt werden. Darüber hinaus ist eine Sanierung stark erschwert und nur durch einen umfassenden Bodenaustausch möglich. Ausgehobenes Bodenmaterial ist nicht frei verwendbar, sondern muss entsorgt werden.
Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises steht gerne für eventuelle Fragen über gesundheitsgefährdende Bodenschadstoffe zur Verfügung. Für Fragen zu Bodenuntersuchungen oder Anbauempfehlungen steht die Bodenschutzbehörde zur Verfügung.