Die Stadt Walldorf saniert noch bis voraussichtlich November 2022 die Schwetzinger Straße zwischen der Friedrichstraße und der Hildastraße.
Während der zwei Bauabschnitte ist die Straße für den Durchfahrtverkehr voll gesperrt. Dies stellt insbesondere für die ansässigen Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen, deren Betriebe nur noch zu Fuß erreichbar sind, ein Problem dar. Um mögliche Umsatzeinbußen bzw. Einnahmeausfälle, die während der Bauzeit entstehen, zu kompensieren, hat der Walldorfer Gemeinderat, wie letzte Woche berichtet, eine Ergänzung zum bestehenden Baustellenförderprogramm für die Baumaßnahme Schwetzinger Straße beschlossen. Das bisherige Förderprogramm der Stadt sieht bei der Unterstützung von Kleinstunternehmen bei großen städtischen Tiefbaumaßnahmen eine Deckelung von 5.000 Euro pro Betrieb vor. Auf Basis der ergänzenden Richtlinie können bis zu 10.000 Euro Förderung beantragt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter/innen und bis zu zwei Millionen Euro Jahresumsatz
- Gewerbliche Anlieger der Schwetzinger Straße im Baustellenbereich zwischen Friedrichstraße und Hildastraße (Unternehmen aus dem Einzelhandel, der Gastronomie, dem Handwerk und dem Dienstleistungsbereich)
- Betriebssitz oder Niederlassung innerhalb der Walldorfer Gemarkung
- Das Unternehmen ist unmittelbar räumlich durch die Tiefbaumaßnahme der Stadt Walldorf in der Schwetzinger Straße betroffen
- Die Bauarbeiten wirken sich besonders einschneidend und existenzbedrohend auf die Geschäftsentwicklung aus
- Das Unternehmen kann die Beeinträchtigungen durch eigene Maßnahmen nicht ausreichend mildern
Was kann beantragt werden?
Ein Zuschuss von im Regelfall bis zu 10.000 Euro zur Überwindung von Beeinträchtigungen durch die Tiefbaumaßnahmen in der Schwetzinger Straße
Wie und wann erfolgt die Antragstellung?
Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Walldorf, wenn Ihnen Daten zur Geschäftsentwicklung während der Bauzeit vorliegen. Wir benötigen insbesondere folgende Unterlagen:
- Eine plausible Darstellung der Beeinträchtigung des Betriebes mit Zeitraum mit einer Selbsteinschätzung der Höhe der notwendigen Unterstützungsleistung
- Bescheinigungen des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers mit Daten zur Geschäftsentwicklung (betriebswirtschaftliche Auswertung mit Umsatz, Gewinn, Verlust etc.) während und für die Jahre 2017, 2018 und 2019 und eine Auskunft über mögliche Miet- oder Pachtminderungen
Die komplette Richtlinie des Förderprogramms der Stadt Walldorf für kleine Unternehmen bei großen städtischen Tiefbaumaßnahmen mit der ergänzenden Richtlinie zur freiwilligen Unterstützung von Kleinstunternehmen im Rahmen der Baumaßnahme „Schwetzinger Straße“ finden Sie auf unserer Internetseite www.walldorf.de.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Walldorf berät Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten und hilft bei der Antragstellung.
Geschäfte zu Fuß weiterhin erreichbar
Die Erreichbarkeit der Anwohner und Betriebe und die Andienung sind auch während der Bauphase möglich; Häuser und Läden werden jederzeit für Fußgänger erreichbar sein. Die Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe bitten ihre Kundinnen und Kunden während der Baumaßnahmen um Treue.
Text und Foto: Stadt Walldorf